Sachverhalt:

Der Schutz von Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr wird auch von der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Tochtergesellschaften als vorrangig und am wichtigsten eingeordnet. Eine technische Unterstützung der Lkw-Fahrer ist dafür Voraussetzung, weil ein Beifahrer in der Regel nicht zur Verfügung steht. Der aktuelle Stand der Technik lässt eine einfache Lösung noch nicht zu, weil aktuell angebotene Nachrüstsysteme eine stabile und hilfreiche Funktionsweise nicht immer garantieren.

Die Bundesregierung hat zu dieser Thematik auf die kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Wagner und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018 wie folgt geantwortet:

“Es existieren verschiedene Nachrüstlösungen, die die Anforderungen nach Kenntnis des BMVI nicht erfüllen. Solche Nachrüstsysteme verwenden in der Regel Sensorik, die nicht hinreichend zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden kann und daher anfällig für Fehlwarnungen ist.” Die aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme führen nicht zwangsläufig zu einer gesicherten Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zu Frage 1

Stadtverwaltung:

Die Fahrzeuge vom Typ LKW der Stadtverwaltung Leipzig, im Einsatz in der Branddirektion, den Bauhöfen, Sportamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, sind nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet.

Es handelt sich um ca. 70 Fahrzeuge (ohne Feuerwehrfahrzeuge), deren Nachrüstung von den jeweils technischen Voraussetzungen abhängig ist. Nachrüstungen sind technisch nicht immer möglich. Nachrüstlösungen passen nicht an alle Aufbauarten von Lkw der Stadtverwaltung. Nicht alle Nachrüstlösungen, die ggf. zur Aufbauart des Lkw passen, sind zuverlässig und wirksam. (Eine gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.)

Die letzte Ausschreibung für 25 Löschfahrzeuge (22 HLF und 3 MLF) 08/2017 sind ohne Abbiegeassistenten ausgeschrieben worden. Während der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind solche Assistenzsysteme noch nicht als Serie oder Sonderausstattung bei den europäischen Fahrgestellherstellern angeboten worden.

Ein Nachrüsten ist bei Fahrzeugen der Branddirektion zur Zeit nicht vorgesehen. Funktionierende Systeme aus dem Zubehörhandel sind z. Zt. nicht vorhanden.

Einsatzfahrzeuge der Branddirektion werden zu 95% mit einem Beifahrer besetzt. Durch den Beifahrer und moderne Spiegel (Frontspiegel, Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel) sind alle Bedingungen erfüllt, andere Verkehrsteilnehmer zu sehen, gerade beim Rechtsabbiegen mit kreuzenden Fahrradfahrern.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

In den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften sind derzeitig keine Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgestattet. (Nicht alle Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften nutzen Lkw.)

Zu Frage 2

Stadtverwaltung:

Sobald Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und auch für weitere LKW funktionierende Abbiegeassistenzsysteme anbieten, werden Nutzfahrzeuge künftig mit einem Abbiegeassistenten beschafft. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel aufzubringen. Derzeit ist eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten im Haushaltsplan noch nicht geplant. Die Förderung (De-minimis) greift für die meisten Lkw der Stadtverwaltung nicht.

Da lediglich LKW mit mindestens 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und ausschließlich für den Gütertransport bestimmte Fahrzeuge über „De-minimis“ gefördert werden, müssten die Ausgaben in Höhe von mindestens 1.500,00 € pro Fahrzeug zuerst in die Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen werden.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

Innerhalb der zukünftig durchzuführenden Fahrzeugbeschaffungen und der damit verbundenen vorgeschalteten Leistungsbeschreibung wird der Abbiegeassistent als Bestandteil der gewünschten Fahrzeugausstattung mit aufgenommen. Jedoch ist gemäß Rückinformation von den entsprechenden Herstellern der Einsatz dieses Ausstattungsdetails noch nicht bei allen Fahrzeugtypen möglich.

Derzeit wird geprüft, für welche Fahrzeuge des EB Stadtreinigung Leipzig eine Nachrüstung technisch in Frage kommen könnte. Hier steht der EB Stadtreinigung bereits in Kontakt mit den entsprechenden Zulieferern. Die Gesamtkosten werden analysiert und in die Wirtschaftsplanung aufgenommen. Es wird auch die Förderfähigkeit im Rahmen von De-minimis berücksichtigt. Derzeit werden schwere Fahrzeuge ab 7,5 t mit 2.000 € gefördert. Der absolute förderfähige Betrag beläuft sich jedoch auf insgesamt 33.000 €.