Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 wie folgt geändert:

Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert zweckgebunden ausschließlich zur Ansiedlung von wissenschaftlichen bzw. Forschungseinrichtungen. Das Leibnizinstitut für Länderkunde und weitere überregional bedeutende Forschungseinrichtungen werden in dem geplanten Gebäudekomplex untergebracht.