1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016 zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden.

  2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.

  3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu haben.

  4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten.

Begründung

Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit zustimmen muss.

Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird.

Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden.