Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2020 einen Vorschlag für einen Maßnahmenplan “Mensch und Hund” und zur Überarbeitung der Hundesteuersatzung vorzulegen. Inhalt des Maßnahmenplans soll die Ausweitung von Angeboten für und Kontrollen von Hundebesitzern in der Stadt sein. Dazu gehören unter anderem mehr Hundewiesen, mehr Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot und mehr Kontrollen von Leinenpflicht und Kotentsorgung. Auch die Möglichkeit, eine Begleithundeprüfung (Hundeführerschein) zu absolvieren, soll besser beworben werden.

Sachverhalt:

Zweck des Antrags ist es, ein besseres Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt zu erreichen. Sowohl im Sinne von Hundehaltern, als auch aller anderen Einwohner, soll es mehr Möglichkeiten geben, Hunde auch mal frei laufen zu lassen und den Kot zu entsorgen. Dem gegenüber steht aber auch die stärkere Kontrolle der Einhaltung von Pflichten durch Hundehalter. Auch bei der Hundesteuer gilt das Gesamtdeckungsprinzip für alle kommunalen Ausgaben. Aus politischen und haushalterischen Gründen ist aber die prinzipielle Gegenfinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen für die Hundehaltung in der Stadt durch eine Anpassung der Hundesteuersatzung geboten. Da die Ergebnisse des Antrags mit zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben verbunden sind, soll eine Vorlage der nötigen Beschlüsse noch vor Einbringung der kommenden Haushaltssatzungen im Stadtrat erfolgen.