Der Vorschlag der Stadtverwaltung geht an den Standorten Pittler-/Pferdnerstraße und Weißdornstraße über die im Stadtratsbeschluss festlegte Obergrenze von 50 Bewohnerinnen  und Bewohnern pro Objekt hinaus. Dies wird mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag korrigiert.

Wir schlagen vor, die Standorte in Wahren von 70 auf 36 Personen und in Grünau von 180 auf 50 zu reduzieren. Die Cradefelder Straße 12 in Portitz halten wir wegen des baulichen Zustandes für nicht geeignet. Daher soll dieses Objekt aus dem Konzept herausgenommen werden. In Portitz verringert sich daher die Zahl der Plätze von 50 auf 35. Wir hoffen, dass bei einer kleineren Zahl von Asylsuchenden an einem Ort die Kontakte mit der ansässigen Wohnbevölkerung besser möglich werden. Hierzu ist auch das Patenschaftsmodell auszubauen.

Als Teilkompensation zur geringeren Belegung in der Weißdornstraße und an den Standorten in Wahren und Portitz fordern wir eine Prüfung der Sanierung von zwei Häusern am Standort Riebeckstraße 63. Dabei sollen pro Haus maximal 50 Plätze geschaffen werden. Auf den Standort Weißdornstraße hätten wir sehr gern sofort komplett verzichtet. Da die Stadt jedoch vom Land verpflichtet ist, Kapazitäten entsprechend der zu erwartenden Zuweisung von Flüchtlingen vorzuhalten, schlagen wir vor, diesen Standort zur Abdeckung des dringendsten Bedarfs auf maximal zwei Jahre und maximal 50 Personen zu begrenzen. Um diesen Standort spätestens Ende 2014 ablösen zu können und die geringere Belegungsdichte an den Standorten Portitz und Wahren auszugleichen, fordern wir, dass die Stadtverwaltung geeignete Objekte vorschlägt. Dies soll auch mittels öffentlicher Ausschreibung geschehen.

Das Ziel der Änderungen ist, die Lebensbedingungen von Asylsuchenden zu verbessern. Gleichzeitig nehmen die Fraktionen die Sorgen und Ängste der Anwohner ernst, erteilen den aggressiven und vorurteilsbehafteten Tendenzen in den Protesten gegen das kleinteilige Unterbringungskonzept allerdings eine klare Absage.

Hauptziel der Antragstellerinnen und Antragsteller ist es jedoch, die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Einzelwohnungen weiter zu maximieren. Mit mehr als 60 % dezentraler Unterbringung in Einzelwohnungen im gesamten Stadtgebiet übernimmt Leipzig eine Vorreiterrolle in Sachsen. Leider setzt die Landesregierung den Kommunen hier Grenzen. Die Gemeinschaftsunterbringung wird im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz als Regelunterbringung definiert und die dezentrale Unterbringung mit Erlass des Sächsischen Innenministeriums auf Notfälle reduziert.

Die Fraktionen fordern die CDU auf, ihren Worten taten folgen zu lassen und eine Änderung des Gesetzes zu veranlassen.

Nähere Informationen befinden sich im gemeinsamen Antrag, der als Anlage beigefügt ist.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sozialausschussmitglieder und fachpolitischen SprecherInnen zur Verfügung

Christopher Zenker, SPD-Fraktion,
Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE,
Norman Volger, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen