Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Im Falle der Veräußerung bewohnter Gebäude ist immer dann eine Sozialcharta mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, wenn es sich um Objekte mit einem Wohnbestand ab 8 Wohneinheiten handelt.
2. Sollte die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat der LWB den Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit bestehenden Mietverhältnissen beschließen, so werden die Mieter sofort schriftlich gebeten, binnen eines halben Jahres ein gemeinsames Kaufangebot zu unterbreiten. In einem solchen Schreiben ist auf Beratungsangebote hinzuweisen.
3. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 36.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Es ist anzustreben, dass die Erweiterung des Wohnungsbestandes vorrangig in jenen Stadtbezirken erfolgt, in denen der Anteil der LWB-Wohnungen unter 5 Prozent liegt.
4. Modernisierungsmaßnahmen der LWB sind im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand nur in dem Maße durchzuführen, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.
5. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2014 – einmal im Jahr eine Vorlage mit allen Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.
Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten soll nunmehr sichergestellt werden, wobei eine mögliche Erweiterung des Bestands vorrangig in Stadtteilen geschehen soll, in denen die LWB als Vermieterin bisher unterrepräsentiert ist. Dadurch sollen auch zukünftig die Einflussmöglichkeiten der Stadt in den Quartieren durch kommunales Wohneigentum erhalten bzw. unter anderem in den Stadtbezirken Nord, Nordwest, Südwest und Altwest erweitert werden.
Sanierungen vor allem im günstigen und mittelpreisigen Segment sollen so erfolgen, dass die Wohnungen auch nach Abschluss der Arbeiten im selben Preissegment angeboten werden können.
Sollte die LWB bewohnte Mehrfamilienhäuser veräußern wollen, sollen die Mieter unverzüglich darüber informiert werden und die Möglichkeit bekommen, das Gebäude als Eigentümergemeinschaft selbst von der LWB zu erwerben. Andernfalls wird die LWB damit beauftragt, mit dem künftigen Eigentümer eine Sozialcharta zu vereinbaren, wenn das zu veräußernde Gebäude mindestens acht Wohneinheiten umfasst.