SPD kritisiert Verwaltungsvorschrift des Freistaates

Die SPD-Fraktion hat mit Unverständnis die Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsregierung zur Beurteilung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen aufgenommen.

“Die Anweisung zur Verwendung des Barwertvorteils ist nicht hinnehmbar” erklärt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD. “Dass künftig nur noch maximal 50 Prozent des Geldes für Investitionen verwendet werden kann, stellt notwendige Investitionsprojekte in Frage.” Hintergrund ist die Regelung, dass der Barwertvorteil mindestens zur Hälfte in eine Rücklage einzustellen oder alternativ zur außerplanmäßigen Schuldentilgung zu verwenden ist. Dr. Fischer kritisiert weiter die Vorschrift zur Zinsersparnis. Diese soll im Fall einer Schuldentilgung über den gesamten Zeitraum der Transaktion zweckgebunden einer Rücklage zugeführt werden. “Dies nützt den Kommunen angesichts der momentanen Finanznot überhaupt nichts.” Durch US-Leasing-Transaktionen konnten in der Vergangenheit wichtige Investitionen bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig, den Leipziger Verkehrsbetrieben, beim städtischen Klinikum St. Georg und beim Neubau des Leipziger Messegeländes vorgenommen werden.

Nachdem der Freistaat in diesem Jahr bereits die investiven Schlüsselzuweisungen massiv gekürzt hat – für die Stadt Leipzig um ca. 31 Millionen Euro – stellt sich nunmehr die Frage, ob die Staatsregierung Zukunftsinvestitionen in Straßen, Kindertagesstätten oder Schulen nicht mehr als Priorität betrachtet. Dies hätte einen Rückgang bei den Aufträgen für Unternehmen zur Folge, würde die Wirtschaft der Region schwächen und zum Arbeitsplatzabbau führen. Die Erklärung des sächsischen Finanzministers, er wisse um die Probleme der Städte und Landkreise und habe Verständnis dafür, dass sich die Kommunen wegen ihrer schwierigen Finanzlage um innovative Finanzierungsinstrumente bemühen, steht im Widerspruch zum Handeln der Staatsregierung. Die SPD-Stadtratsfraktion mahnt daher eine dringende Verbesserung der Finanzausstattung für Investitionsmaßnahmen durch den Freistaat an.