Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,

das Haushaltsergebnis der Jahresrechnung 2003 ist mit einem Fehlbetrag von über 81 Mio. EURO so schlecht wie noch nie. Als Gründe hierfür sind die anhaltend schlechte Einnahmesituation, die Bereinigung von Finanzvorgängen aus Vorjahren und steigende Ausgaben (hier sind insbesondere erhebliche Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu nennen) anzuführen. Auch musste in Höhe von fast 20 Mio. EURO eine Teilrückführung der defizitären Jahresergebnisse der Kalenderjahre 2001 und 2002 in 2003 vorgenommen werden.

Das abgerechnete Ergebnis des Verwaltungshaushaltes ist noch schlechter als dasjenige des Kalenderjahres 2002 ausgefallen. Grund hierfür ist, dass die laufenden Ausgaben nicht finanziert werden konnten und für die Kredittilgung keine ausreichenden Mittel erwirtschaftet wurden. Zum Haushaltsausgleich wurden 12 Mio. EURO aus dem Vermögenshaushalt benötigt.

Die Finanzierungslücke im Vermögenshaushalt beträgt 70 Mio. EURO. Die geplanten Einnahmen sind mit 65 Mio. EURO untererfüllt und die geplanten Ausgaben mit 5 Mio. EURO überschritten.
Das schlechte Einnahmeergebnis ist insbesondere auf nicht realisierte Beteiligungsverkäufe zurückzuführen (ca. 28 Mio. EURO).

Lassen Sie mich nun auf einige Einzelprobleme eingehen:
Der vorliegende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes moniert zahlreiche Planungsmängel bei dem Erstellen des Haushaltsplanes. Das Rechnungsprüfungsamt führt zu Recht an, dass Planungsansätze nur ungenügend dokumentiert werden, sodass eine Überprüfung der Sorgfältigkeit der Schätzung oder rechnerischen Ermittlung nur schwerlich möglich war. Auch sei aus den geprüften Akten nicht hervorgegangen, was der konkreten Planung des Amtes zu Grunde lag.

Als Ergebnis sieht das Rechnungsprüfungsamt, dass durch die erheblichen Planungsmängel die Darstellungen im Haushaltsplan bzw. Nachtragshaushaltsplan nahezu 80 Mio. EURO günstiger erfolgten, als dies zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan oder den Nachtragshaushaltsplan absehbar gewesen wäre.

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses kann ich insoweit anführen, dass insbesondere auf Grund unserer Beratungen hinsichtlich des Haushaltsansatzes Sozialhilfe diese Beanstandungen des Prüfungsamtes seitens des Ausschusses nachvollzogen und geteilt wurden. Das Fachamt war nämlich auch im nachhinein nicht in der Lage, den Haushaltsansatz nachvollziehbar zu begründen.

Festzuhalten ist jedoch auch, dass in den nachfolgenden Haushaltsplänen nach derzeitigem Kenntnisstand solche planerischen Fehler vermieden worden sind, sodass ich davon ausgehe, dass zukünftig realistische Planansätze dem Haushaltsplan zu Grunde gelegt werden.

Die Verwaltung sollte bei Einreichung zukünftiger Haushaltspläne berücksichtigen, dass Verpflichtigungsermächtigungen nur insoweit gebildet werden, wie diese tatsächlich auch benötigt werden. Im Kalenderjahr 2003 bestand der Auslastungsgrad der Verpflichtigungsermächtigungen lediglich aus einem Drittel. Die übrigen wurden nicht benötigt.
Insbesondere im Haushaltsgenehmigungsverfahren dürfte es sich zukünftig positiv auswirken, wenn geringere Verpflichtigungsermächtigungen abgebildet werden.

Die Stadt Leipzig hat für die eigenen Unternehmen erhebliche Bürgschaften gegeben. In diesem Zusammenhang sind im Kalenderjahr 2003 Erkenntnisse gewonnen worden, dass Bürgschaften in einem nicht unerheblichen Umfang bisher noch nicht registriert waren. Um die Gesamtproblematik Bürgschaften zukünftig transparenter zu gestalten, sollten abschließende Verhandlungen mit den Tochterunternehmen und den finanzierenden Banken hinsichtlich des Umfanges der gegebenen Bürgschaften erreicht werden.

Ebenfalls einer abschließenden Klärung ist die Problematik hinsichtlich der kostenrechnenden Einrichtungen zuzuführen. Diese Themen sollten in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt zeitnah geklärt werden, um zukünftig für Stadträte nachvollziehbare Entgeltordnungen erstellen zu können.

Das Rechnungsprüfungsamt hatte hinsichtlich der Haushaltsdurchführung 2003 wesentlich weniger Beanstandungen angeführt, als in den Vorjahren. Grund hierfür war, dass die Verwaltung in 2003 nahezu sämtliche Prüfvermerke der Vorjahre einer normgerechten Lösung zuführte oder abschließende Bearbeitungen begonnen hat. Diese Entwicklung ist als positiv zu bezeichnen, sodass ich davon ausgehe, dass auch die verbleibenden Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes zeitnah erledigt werden können.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, uneingeschränkt der Beschlussempfehlung zur Feststellung der Jahresrechnung 2003 zu folgen. Meine Fraktion, die SPD-Fraktion, wird daher der Vorlage zustimmen.

Abschließend möchte ich den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und des Dezernates II für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2003 danken.