Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beschluss der Ratsversammlung zur “Sozialgerechten Bodennutzungsverordnung” (SoBoN) bis Mitte 2015 vorzubereiten.

Begründung:

Unter der Bezeichnung “Sozialgerechte Bodennutzung” schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und damit auch zur Entlastung des städtischen Haushalts. Die SoBoN leistet seit ihrer Einführung bis heute einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung.
Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, d.h. planungs-begleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und -partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel – bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung – mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind,
die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern.
Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten – einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn – gedeckt werden können.
Auch andere Städte wie Hamburg und Frankfurt/Main haben ähnliche Regelwerke.