Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird in Umsetzung des BPKt. 4a) des o.g. RB vom 15.11.2006 beauftragt, bei einem Vorschlag über die Mittelverwendung die Stärkung der finanziellen Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Stadt und die vom Stadtrat beschlossenen strategischen Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.
  2. Dementsprechend sind die Gelder, die im Zuge einer vollständigen Tilgung des an die LVV GmbH ausgereichten Gesellschafterdarlehens dem Haushalt zufließen sollen, einzusetzen für:
    1. eine nachhaltige Entschuldung entsprechend den bisherigen Vorgaben zur Haushaltssicherung in Höhe von 112 Mio. € sowie darüber hinaus zur Deckung etwaiger Fehlbeträge bis 2009,
    2. einen Abbau des nach wie vor – insbesondere im Schul- und Kindertagesstättenbereich – bestehenden Investitionsstaus, sowie zur Ko-Finanzierung von ASW-Maßnahmen zur Stadtteilsanierung,
    3. Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer und/oder Erweiterung bestehender Unternehmen am Standort Leipzig.
  3. Der nach Abzug der für 2.1 erforderlichen Mittel vorhandene Betrag wird im Haushalt 2008 zunächst einer zweckgebundenen Rücklage für Investitionen zugeführt. Zusammen mit den dann auflaufenden Zinsen sind die Gelder ausschließlich zur Ko-Finanzierung von Maßnahmen unter Pkt. 2.2 und 2.3 auf Basis gesonderter Beschlusslagen einzusetzen.
  4. Ein ggf. über den Betrag zur Tilgung des Gesellschafterdarlehens hinausgehender Verkaufserlösanteil ist ebenfalls zur Entschuldung und/oder für Investitionen – vor allem für Zukunftstechnologien – zu verwenden. Hierbei sind insbesondere auch den Erfordernissen einer nachhaltigen Entschuldung und Investitionstätigkeit des LVV-Konzerns Rechnung zu tragen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 15.11.2006 (DS Nr. IV/1897) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Falle eines Veräußerungsvorschlages von bis zu 49,9% der Gesellschaftsanteile der LVV an den Stadtwerken Leipzig GmbH, zugleich dem Stadtrat einen Vorschlag für die Mittelverwendung zu unterbreiten. Der vorliegende Antrag soll dazu Eckpunkte definieren. Der Antrag fußt dabei auf folgenden Grundlagen bzw. trägt entsprechenden Notwendigkeiten Rechnung:
Oberste Priorität muss der Wiederherstellung der finanziellen Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Stadt beigemessen werden. In diesem Zusammenhang sind die dafür einschlägigen Grundlagen auf Basis von Ratsbeschlüssen, wie z.B. das “Mittelfristige Haushaltssicherungskonzept 2007-2009” (DS IV/2288) oder die Entschuldungskonzeption (DS IV/1941) zu beachten.
Dies bedeutet, dass von einem etwaigen Verkaufserlös zunächst zwingend die bereits beschlossenen und/oder seitens der Rechtsaufsichtsbehörde beauflagten Prämissen für eine nachhaltige Entschuldung (s.a. Genehmigungsbescheide bzgl. Haushalte 2005ff. u. Haushaltssicherungskonzepte) zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis bedeutet dies, dass von einem etwaigen Verkaufserlös zunächst das seitens der Stadt an die LVV GmbH ausgereichte Gesellschafterdarlehen von dieser vollständig zu tilgen ist. Von dem bei der Stadt dadurch ankommenden Betrag sind zunächst 112 Mio. Euro zur nachhaltigen Entschuldung einzusetzen. Darüber hinaus wären weitere Beträge zum Ausgleich ggf. noch bestehender Altfehlbeträge bzw. Defizite zu verwenden. Durch die dadurch mögliche nachhaltige Entschuldung werden zukünftige Haushalte der Stadt infolge entfallender Verpflichtungen für Zins- und Tilgungszahlungen entlastet und Handlungsspielräume zur Finanzierung erforderlicher Aufgaben eröffnet.
Darüber hinaus sind aus unserer Sicht die “Strategischen Ziele der Kommunalpolitik für die Haushaltsplanung ab 2006” zu beachten. Diese setzen weitere Rahmenbedingungen, an denen sich eine etwaige Mittelverwendung zu orientieren hat. Die SPD-Fraktion sieht in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit für Zukunftsinvestitionen in die kommunale Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen “Wirtschaftsnahe Infrastruktur” und “Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur” als maßgeblich an.
Im Mittelpunkt müssen hier zwingend notwendige Investitionen in die Bereiche “Kindertagesstätten und Schulen” einerseits und in die Fortführung erfolgreicher Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsprojekte andererseits stehen. Gerade im erstgenannten Bereich besteht ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe. Dessen schnellstmöglicher Abbau muss ein Markenzeichen familienfreundlicher Politik der Stadt Leipzig werden. Im letztgenannten Bereich besteht aufgrund der absehbaren negativen Entwicklung der Förderkulisse dringender Handlungsbedarf.
Mit einem Einsatz entsprechender Gelder in obige drei zentrale Bereiche wird sichergestellt, dass neue kommunale Vermögenswerte geschaffen und bestehende, z.B. durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen, vergrößert werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass z.B. mit einem Euro Eigenmittel durchschnittlich zwei Euro Fördermittel akquiriert werden können. D.h. mit z.B. 10 Mio. € Einsatz von Verkaufserlösgeldern können Investitionen von rd. 30 Mio. € in der Stadt Leipzig erfolgen. Von diesem Investitionsvolumen, welches auf anderem Wege gerade nicht generierbar wäre, wird nicht zuletzt die regionale Wirtschaft im Zuge der Auftragsvergabe profitieren, was dort wiederum Arbeitsplätze sichert und im Ergebnis auch Sozialkosten vermeidet.
Die SPD-Fraktion möchte in diesem Zusammenhang zudem sicherstellen, dass, bis zur Vorlage entsprechender Konzeptionen und/oder Maßnahmen für entsprechende Investitionen, die finanziellen Mittel insgesamt zunächst einer entsprechenden zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Dabei wird es als notwendig erachtet, dass über den konkreten Mitteleinsatz der Stadtrat jeweils anhand entsprechender Einzelvorlagen gesondert entscheidet.
Entsprechend der bekannten Verschuldungsproblematik einerseits und der Notwendigkeit der Finanzierung des ÖPNV auch nach einem Verkauf von Minderheitsanteilen an den Stadtwerken Leipzig andererseits ist es aus unserer Sicht zudem erforderlich, dass auch seitens der LVV aufgenommene Darlehen zur nachhaltigen Entschuldung des Konzerns zurückgeführt werden. Dafür wäre dann ebenfalls ein entsprechender Anteil am Verkaufserlös einzusetzen.