Änderungsantrag zum Antrag “Änderung des B-Planes 170”
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 ist, dass durch das Änderungsverfahren zum B-Plan keine Schadenersatzansprüche von derzeitigen und künftigen Nutzern der angrenzenden Gewerbegrundstücke an die Stadt Leipzig gestellt werden.
Begründung:
Mit der Ergänzung des Beschlussvorschlages soll ausgeschlossen werden, dass durch ein Änderungsverfahren zum B-Plan der Stadt Leipzig ein Schaden entsteht.
Dies könnte durch eine vertragliche Regelung mit den Nutzern ausgeschlossen werden.