Änderungsvorschlag:
Bevor der “Botanische Garten Großpösna” der Gemeinde Großpösna zum Verkauf angeboten wird, soll die Möglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen in Sachsen (VbFF) geprüft werden. Sollte die Prüfung positiv erfolgen, soll ein solcher Vertrag aufgesetzt werden.

Begründung:
Der Grundstücksverkehrsausschuss hat sich im Oktober 2008 mit großer Mehrheit gegen den Verkauf des Botanischen Gartens am Oberholz in Großpösna an eine Immobilienfirma ausgesprochen. Stattdessen soll mit dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen in Sachsen (VbFF), der seit 2002 eine Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Leipzig besitzt, die Möglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages geprüft werden. Damit könnte für den Botanischen Garten eine dauerhafte Lösung gefunden werden und der VbFF würde unterstützt, sich eine wirtschaftliche Perspektive aufzubauen.