Beschlussvorschlag:

Die Vorlage wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Der Eingangsbereich bzw. der Vorplatz mit Parkplätzen und die Zuwegung wird von der Beschlussfassung ausgenommen.

2. Der Eingangsbereich der neu zu errichtenden Grundschule ist so neu zu planen, dass

  • ein einladender Platz mit ausreichend Aufstellfläche für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern geschaffen wird.
  • die KFZ- Parkplätze, die Zuwegung zu den Parkplätzen und der Radverkehr werden vom Eingangsbereich baulich abgetrennt.
  • die Umplanung wird in den bereits mit der Vorlage befassten Ausschüssen und Gremien vorgestellt, von der AG Schulwegsicherheit begutachtet und danach dem Stadtrat spätestens im II. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Für die Tauchaer Straße wird im Schulumfeld ein Verkehrskonzept erstellt, dass auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet ist und einen sicheren Schulweg und Freiraum ermöglicht. Die Schule soll für Kinder zu Fuß und per Rad erreichbar sein. Der Verkehr vor der Schule ist baulich zu beruhigen. Eine gesicherte Radweganbindung (protected bikelane) ist bis zur Eröffnung der Schule zu errichten.

4. Der Bolzplatz ist öffentliche Infrastruktur und so umzugestalten, dass er auch für die Kinder des Umfelds in der Freizeit ohne Vereinsmitgliedschaft als Spiel- und Bolzplatz nutzbar ist. Die Stadt Leipzig legt dafür ein Konzept vor und berücksichtigt, die Wegeverbindung in das Umfeld der Schule (Weg am Eichberg).

5. Die Stadt Leipzig informiert die zuständigen Fachausschüsse Sport und Jugend/Schule/Demokratie, wie durch den Abriss der beiden Sporthallen im Stadtteil Thekla Schul- und Vereinssport sichergestellt werden sollen.

6. Die Stadt Leipzig beteiligt Kinder und künftige Schulleitung bei der Ausgestaltung der Schule insbesondere zur Raumplanung und Freiflächengestaltung.

Begründung:

Die verkehrliche Anbindung des geplanten Schulneubaus ist weder kindgerecht noch sicher. Die Anbindung ist nur über die Tauchaer Straße gegeben Die Planung des Schulneubaus legt zehn Parkplätze direkt im Eingangsbereich der Schule fest. Die Vorlage beschreibt: „Im vorderen Bereich der Schule und seitlich der Sporthalle erschließen sich ein Vorplatz mit Fahrrad- und Pkw-Stellplätzen, welcher zum Holen und Bringen der Kinder sowie für die Nutzung der Sporthalle für Wettkämpfe zur Verfügung steht.“

Aus der direkten Umgebung ankommende Grundschulkinder im Alter von 6-10 Jahren sind damit genötigt, durch den Parkplatz zum Schulgebäude bzw. zur Sporthalle zu laufen. Das Schulgebäude ist nur über den Parkplatz erreichbar und das Erreichen wird noch erschwert durch den Parkverkehr der gleichzeitig ankommenden Lehrer. Darüber hinaus geht die Planung offenbar davon aus, dass „Vorplatz mit Fahrrad- und Pkw-Stellplätzen, welcher zum Holen und Bringen der Kinder sowie für die Nutzung der Sporthalle für Wettkämpfe zur Verfügung steht.“ Es ist somit davon auszugehen, dass Eltern den Parkplatz am Schuleingang als Drop-Zone für ihre “Elterntaxis” nutzen werden.

Die Straße als Erschließungsstraße ist weder verkehrsberuhigt noch mit einem Radweg ausgestattet.

Kinder brauchen sicheren Raum und keine Parkplätze. Gerade vor Schulen treffen sich Kinder und Eltern, reden miteinander und tauschen sich
aus. Kinder spielen noch beim Abholen miteinander oder albern vor sportlichen Wettkämpfen miteinander rum. Mit der derzeitigen Planung sind die Kinder unverantwortlich unnötigen Risiken ausgesetzt. Die Planung ist nicht mehr zeitgemäß.

Darüber hinaus ist das Umfeld der Schule (Durchwegung des Schulgeländes und Anbindung der dahinterliegenden Siedlung über einen Fuß- und Radweg) in die Planung einzubeziehen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Aus Gesprächen mit Vereinen für Kinder- und Jugendsport vor Ort wurde deutlich, dass zeitgleich im Stadtgebiet Leipzig Nord-Ost zwei Hallen abgerissen werden. Es ist zu befürchten, dass dann nicht genügend Kapazitäten für Schul- und Vereinssport (insbesondere für Kinder und Jugendliche) zur Verfügung steht. Auch hier ist vor Abriss der bestehenden Halle ein Konzept mit den Vereinen vor Ort abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.