Änderungsvorschlag:

Sollte im Bauabschnitt (20.2) der Lützner Str. der Gehweg schmaler als 2,00 Meter im Vorentwurf geplant worden sein, so soll in jenen Bereichen auf die Einordnung von Parktaschen verzichtet und übergehbare Baumscheiben zur Verwendung kommen.

Begründung:

Der durch den Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum besagt das “Grundsätzlich eine freie Mindestbreite von 2,50m in Straßen mit wenig regelmäßigem Fußgängerverkehr und an punktuellen Engpässen von 2,00m nicht unterschritten werden soll.”

Das technische Regelwerk RASt 2006 fordert zusätzlich zu den 2,50m rechts und links einen Sicherheitsabstand von 0,5m. In Summe wären Regelgehwegbreiten von 3,50m zu planen.

Die Regelgehwegbreite im Bauabschnitt liegt meist unter den Anforderungen der RASt 2006.
In den Abschnitten Henriettenstraße und Jordanstraße wurde auf Grund der Einordnung von Parktaschen der Gehweg mit 1,81m und  zwischen der Eisenbahnüberführung und der Ausfahrt Bushof mit 1,90m geplant.

Gerade auf Gehwegen liegen unterschiedliche Nutzungsansprüche vor. Da gehört die Berücksichtigung des Begegnungsfalls, das befahren mit Rollatoren und Kinderwägen ebenfalls dazu wie der notwendige soziale Abstand zu Objekten und andern Menschen. Gehört die Förderung des
Fußverkehrs zur Agenda wie in der Stadt Leipzig, so sollten solche Nutzungsansprüche berücksichtigt werden.