Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt:

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Plakatierung im öffentlichen Raum Leipzigs zu den Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen eingeschränkt werden kann.
4. Dafür sollen an zentralen Stellen in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen Bereiche zur Verfügung gestellt werden, an denen die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien Wahlwerbung betreiben können.

Begründung:
Einige Gemeinden sind dazu übergegangen, freies Plakatieren zu verbieten und im Gegenzug den Parteien und Wählervereinigungen Flächen zur Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen.