an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 30.05.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend der neuen Paragrafen §47 a bis §47 f im Bundesimmisionsschutzgesetz sind die Gemeinden für das Aufstellen von Aktionsplänen und Lärmkarten verantwortlich.

Wir fragen an:

  1. Wurde das Amt für Umweltschutz mit der Ausarbeitung, Sammlung und Genehmigung von Lärmkarten und den darauf basierenden Aktionsplänen beauftragt?
  2. Wurden bereits Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen bzw. Haupteisenbahnstrecken erstellt oder gibt es Termine für die Aufstellung solcher Aktionspläne?