Artikel von Claus Müller für das Amtsblatt vom 31.10.2015Claus_Mueller2

Auch in diesem Jahr hat der Stadtrat, wie jedes Jahr eine neue Abfallwirtschafts- und eine neue Gebührensatzung zu beschließen. Die Änderung ist unter anderem deshalb notwendig, weil die Altkleidersammlung neu geregelt wurde.
Beim Bioabfall hat sich die neu eingeführte 60-Liter-Biotonne bewährt. Dies war notwendig, weil sehr häufig biogener Abfall in die Restabfalltonne entsorgt wurde, wo er nicht hingehört. Eine EU-Richtlinie schreibt die separate Erfassung von Bioabfällen vor. Natürlich kann jeder, der die Möglichkeit hat, weiterhin eine Eigenkompostierung ohne Biotonne durchführen. Allerdings muss die Verwertung des entstanden Kompostes auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Dabei sollte immer beachtet werden, welche Abfälle in die Biotonne bzw. in den Komposter gehören.
Bei der Abfallwirtschaftsgebührensatzung gibt es keine Änderung des Modells. In jedem Jahr werden stichprobenartig Abfalltonnen gewogen und die „Zusammensetzung“ des Inhaltes überprüft und ausgewertet. Die Wägung ergab einen Anstieg der in den Restabfallbehältern bereitgestellten Abfälle bei den 60- und 80- und 240-Liter-Behältern. Daher sollen für diese Behältergrößen die Gebühren leicht ansteigen, für die 120-Liter- und 1100-Liter-Behälter dagegen absinken. Die Ratsversammlung entscheidet im November abschließend über die entsprechenden Vorlagen.