Nach dem Oktobersturm am 20.10.2021 wurden Straßen nahezu vorbildlich innerhalb von 24 Stunden fast komplett von umgefallenen Bäumen und größeren Ästen beräumt. Wege in Wäldern und Parks, die häufig auch als Schul- und Arbeitswegstrecken genutzt werden, waren dagegen noch Mitte November 2021 nicht wieder befahrbar und durch umgestürzte Bäume blockiert. Erst nach Anfragen aus dem politischen Raum wurden zumindest Schneisen in die querliegenden umgestürzten Bäume gesägt und die Wege so wieder befahrbar gemacht. Der anfragenden Fraktion ist bewusst, dass oberste Priorität die Befahrbarkeit von Straßen hat, damit Rettungsdienste durchkommen, dennoch sollten, bevor sich anschließend um umgefallene Bäume auf Wiesen gekümmert wird, Wege wieder befahrbar gemacht werden.  

Wir fragen daher an:

1.     Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

a.     Wer unterstützt bei der Beräumung?

2.     Gibt es eine Priorisierung  nach der Wegeverbindungen in Parks und Wäldern sowie Radwege abseits von Straßen beräumt werden, sofern die Straßen wieder befahrbar sind?

a.     Wenn nein, wird ein solcher für zukünftige Unwetterereignisse erarbeitet?

b.     Ist es dabei denkbar, dass die Feuerwehr auch bei der Beräumung in Parks und Wäldern unterstützt?

Antwort der Verwaltung

Frage 1:

Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

Es besteht eine klare Priorisierung bei der Beräumung in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential und vom Standort der Bäume.

Die höchste Priorität bei der Beseitigung von Sturmschäden hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig. Um diese gewährleisten zu können, müssen vor allem gebrochene Äste und beschädigte Kronenteile, die noch in den Bäumen hängen und eine potentielle Gefahr darstellen, prioritär entfernt werden. Bäume, die durch den Sturm angeschoben wurden oder sich im Nachbarbaum verfangen haben, müssen ebenso beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bäume kurzfristig wiederherzustellen und diese atypischen Gefahrensituationen rasch zu beseitigen.

Diese Schäden werden in einem ersten Schritt nach Kenntnis, Lage und Gefahrenpotential aufgenommen und durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, durch die im Rahmenvertrag Baumpflege gebundenen Firmen sowie weiteren Fachfirmen mit freien Kapazitäten beseitigt.

Akute Gefahrensituationen während des Sturms werden insbesondere durch die Branddirektion der Stadt Leipzig und die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen bearbeitet. Dies betrifft vor allem öffentliche Straßen, Geh- und Radwege.

Aufgrund der flächendeckend im gesamten Stadtgebiet zu verzeichnenden Sturmschäden, ist die Aufnahme und Beräumung der Sturmschäden im Nachgang des Sturmes mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Die damit einhergehende Auslastung sämtlicher beteiligter Akteure hat sich auf die Beräumung des Sturmholzes ausgewirkt.

Da von liegendem Holz im Einzelfall auch eine Gefahr ausgehen kann, ist auch die Beräumung von umgestürzten Bäumen z. B. auf Wiesenflächen, zur Beseitigung atypischer Gefahren erforderlich.

Frage 2:

Gibt es eine Priorisierung nach der Wegeverbindungen in Parks und Wäldern sowie Radwege abseits von Straßen beräumt werden, sofern die Straßen wieder befahrbar sind? Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

In Park- und Grünanlagen ergeben sich folgende Prioritäten für die Beseitigung von Sturmschäden:

1. Priorität:  gewidmete Wege und Hauptwege

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

2. Priorität:  stark frequentierte Park- und Grünanlagen sowie Spielplätze

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

3. Priorität:  Parkwege mit Verbindungsfunktion

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

4. Priorität:  sonstige Wegeverbindungen und Gehölzbestände in Park- und 

                    Grünanlagen

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

Auf Flächen des Stadtforstes ergeben sich folgende Prioritäten für die Beseitigung von Sturmschäden:

1. Priorität:  Beseitigung akuter Gefahren an öffentlichen Straßen, Geh- und 

                    Radwegen

                    Ausführende: Feuerwehr Leipzig

2. Priorität:  Wildpark Leipzig mit seinen Wegen und Gehegezäunen

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

3. Priorität:  Beräumen von Waldwegen- Hauptwegenetz

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten; Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar), 

                    Forstdienstleistungsfirmen im Auftrag der Abteilung Stadtforsten

4. Priorität:  Beräumung des Netzes der gesamten, betroffenen (Neben-) Waldwege

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

5. Priorität:  Beräumung des Reitwegenetzes

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

a) Wenn nein, wird ein solcher für zukünftige Unwetterereignisse erarbeitet?

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b) Ist es dabei denkbar, dass die Feuerwehr auch bei der Beräumung in Parks und Wäldern unterstützt?

Die Feuerwehr wird nach dem Sächsischen Brand-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzgesetz im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig.

In Zusammenhang mit Sturmereignissen o. Ä. wird die Feuerwehr daher nur unmittelbar bei der Beseitigung der Gefahren (herabhängende Äste über Kita, umgefallene Bäume auf Autos, usw.) tätig. Dazu kann die Gefahr u.a. beseitigt oder die Einsatzstelle abgesperrt werden. Ein Beräumen der Schadensstelle wird durch die Feuerwehr nicht durchgeführt, da dies keinen Bestandteil der Gefahrenabwehr darstellt.