Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat nach einer Anfrage aus dem Bundestag ein recht umfassendes Portfolio von Grundstücken, die auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in den nächsten Jahren veräußert werden sollen (siehe Anlage).

Bei einigen dieser Grundstücke verhandelt die Stadt Leipzig bereits über eine vergünstigte Abgabe mit der BImA, um dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungbau geeignet sind, entwickelt werden können?
     
  2. Für welche der genannten Grundstück hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?
     
  3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig diese Grundstücke zu erwerben?

Antwort der Verwaltung

1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, entwickelt werden können?

Das Erstandienungsrecht für die Ankäufe der BImA-Grundstücke unterliegen den Maßgaben der Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (Verbilligungsrichtlinie 2018 des Bundes, kurz VerbR 2018). Der Stadt Leipzig steht das Erstzugriff nur zu, wenn sie einen konkreten Verbilligungszweck verbindlich gegenüber der BImA erklärt. Insoweit ist bei Grundstücken, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, zu prüfen, in welchem Umfang diese den Verbilligungstatbeständen unterliegen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Bei der Bedarfsprüfung werden die kommunalen Bedarfe sowie die strategischen Potentiale der Grundstücke ermittelt. Insofern liegt bei jedem zu erwerbenden Grundstück bereits eine konkrete Verwendungsabsicht, insbesondere Konzept­verfahren zum Wohnungsbau, vor.

2. Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Zunächst meldete die Stadt Leipzig pauschal den Bedarf für alle 14 entbehrlich gemeldeten Liegenschaften des Bundes an. Nach einer ersten Vorprüfung erklärte die Stadt Leipzig fristwahrend konkrete Kaufabsichten für die Mehrzahl der Grundstücke. Im Anschluss konnten die Grundstücke weiter intensiv und ämterübergreifend geprüft werden. 

3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig, diese Grundstücke zu erwerben?

Der Bund hat pauschal alle entbehrlichen Liegenschaften gemeldet. Darunter sind auch Miteigentumsanteile an Flächen oder sehr kleine Flächen mit schwierigen Entwicklungsmöglichkeiten. Deren Nutzungs- und Ankaufsoptionen werden angesichts der Maßgaben der Verbilligungsrichtlinie noch geprüft. Ziel ist es, so viele wie möglich der BImA-Grundstücke anzukaufen.