Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Kofinanzierung des Straßenbaus der LVB-Maßnahme Landsberger Straße wurde in der Ratsversammlung im Dezember 2022 bestätigt. 

Vor ca. zwei Wochen informierten Stadtverwaltung und L-Gruppe, dass die Ausschreibung nicht erfolgreich war. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Rohstoffengpässen, stark gestiegenen Baupreisen und Mangel an ausführenden Baufirmen, konnte im EU-weiten Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen für die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Durch die deutliche Überschreitung des sorgfältig ermittelten Auftragswertes ist die Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Wir fragen daher an?

1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

2. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

3. Wie ist das weitere Vorgehen?

4. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung

  1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

Die Veröffentlichung (eVergabe) erfolgte geschäftsbesorgend durch die LVB GmbH am 16.11.2022 und die Veröffentlichung auf der EU-Plattform am 18.11.2022.

  1. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme werden fortlaufend Straßenunterhaltungsmaßnahmen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit der Straße immer gegeben ist.

  1. Wie ist das weitere Vorgehen?

Für die Landsberger Straße sind jetzt in Absprache der Bauherren die Einordnung in die weiteren Bau- und Wirtschaftspläne zu prüfen und eine neue Terminschiene aufzustellen. Die Baumaßnahme wird dann neu ausgeschrieben. Im besten Fall erfolgt das noch in diesem Jahr, mit Baubeginn in 2024. Abschließende Aussagen dazu sind jedoch noch nicht möglich.

  1. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Landsberger Straße (Vorlage VII-DS-02626) wurde vom Stadtrat ungeändert beschlossen. Änderungen des Beschlusses durch Antrag sind frühestens 6 Monate nach Beschlussfassung möglich (Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig § 7, Absatz 5 und § 9 Absatz 4).