Wir sprechen oft über die Versiegelung und Entsiegelung von Flächen des Stadtgebietes. Dennoch sind die Definition und die absoluten Werte unbekannt.

Deshalb folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  • Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebietes geht die Verwaltung aus?
  • Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?
  • Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?
  • Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Antwort der Verwaltung:

Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebiets geht die Verwaltung aus?

Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?

Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?

Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Die gestellten Fragen werden im Zusammenhang beantwortet:

Die Verwaltung befasst sich im Rahmen verschiedenster Beschlusslagen (u.a. VII-A-02929 – Fläschenverbrauch reduzieren) bereits mit Fragen der Erfassung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen aus Versiegelungsdaten bzw. aus Daten zum Flächenverbrauch.

Terminologisch wird dabei zwischen Versiegelung und Flächenverbrauch unterschieden. Beide Faktoren werden je nach Planungskontext differenziert betrachtet und zur Beurteilung herangezogen. 

Unter Flächenverbrauch wird dabei die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (also auch unbebaute und nicht versiegelte Böden wie Parks, Sportplätze etc.) verstanden, unter Flächenversiegelung die tatsächliche Überbauung bisher unversiegelter, offener Bodenflächen. 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Leipzig (Amt für Geoinformation und Bodenordnung) zusammen mit den Leipziger Wasserwerken eine Befliegung durchgeführt und anschließend auf Basis der Luftbilddaten flächendeckend im Stadtgebiet die Versiegelung erfasst. Der entstandene GIS-Datensatz unterscheidet folgende Kategorien:

– nicht versiegelt

– teilversiegelt (z. B. Rasengittersteine)

– versiegelt (z. B. Wege, Straßen)

– versiegelt bebaut (Gebäude)

Aus den Kategorien “teilversiegelt”, “versiegelt” und “bebaut versiegelt” errechnet sich für das Jahr 2017 eine Versiegelung von 77.989.051 m2 im Stadtgebiet.

Der Datensatz ist im Zusammenhang mit dem Projekt „kommunale Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig“ entstanden und wurde als Grundlage für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte verwendet. Der Prozess zur wassersensiblen Stadtentwicklung wird gegenwärtig fach- und ämterübergreifend fortgeführt.

Die Versiegelungskartierung wurde vom Amt für Geoinformation an verschiedene Fachämter (SPA, ASG, AfU) zur weiteren Verwendung übergeben. Die Daten fanden z. B. Eingang in den Masterplan Grün (ASG) und in die Stadtklimamodellierung der Phase II (AfU). Für ein zukünftig anzustrebendes regelmäßiges Versiegelungsmonitoring wird der o. g. Datensatz im Rahmen des Projektes „Urban Green Eye“ validiert.

Darüber hinaus ist durch das Fernerkundungsforschungsprojekt „Urban Green Eye“ ein Monitoring zur Flächenverbrauch- und -entsiegelung zukünftig leistbar. Dabei wird u.a. der Indikator Versiegelung aus Satellitendaten der Copernicus-Mission (ESA) erhoben. Ziel ist es, die Daten jährlich zu aktualisieren. Derzeitiger Projektstand ist der Aufbau und das Training eines Modells zur automatisierten Berechnung der Daten. Erstmals werden Versieglungsdaten abgeleitet aus der Satellitendaten ab Mitte 2023 verfügbar.

Derzeit werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Daten in der Stadtentwicklungs-planung diskutiert. Insbesondere im Zuge der Eingriffsregelung bspw. im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen wird ein gleichartiger Ersatz bei Versiegelung priorisiert. Dies bedeutet, dass dort, wo durch Ausweisung von Baufeldern Versiegelung bauplanungsrechtlich zulässig wird, Entsiegelungsmaßnahmen möglichst nah am Eingriffsort als Ersatz gesucht werden.