Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
  2. Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung  einer entsprechenden Satzung benötigen wird?

    a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?