Das urbane Leben wird von vielfältigen Veränderungen beeinflusst. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt, ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Im März 2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der die Verwaltung beauftragte, entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, der nicht Inhalt des Ratsbeschlusses geworden ist, legte dar, dass eine entsprechende juristische Prüfung im 2. Quartal abgeschlossen werden würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Wie ist der Stand der Prüfung?
     
  2. Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung hierbei gekommen?
     
  3. Wie werden sich die Ergebnisse auf die künftige Gestaltung von Freiräumen auswirken?
     
  4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung bereits bestehende Flächen, die sofern das Prüfergebnis eine zeitnahe Veränderung von gestalteten Freiflächen möglich macht, die in naher Zukunft überarbeitet bzw. umgestaltet werden sollen?