Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig richtet Auslagerungsobjekte für Schulen ein.

a. Dafür prüft die Stadt, welche Objekte oder Grundstücke für temporäre Auslagerungen geeignet sind. 

b. Ebenso soll geprüft werden, ob Objekte oder Grundstücke für diese Zwecke angemietet oder gekauft werden können. 

  1. Bestandsschulen können nur dann umfänglich saniert werden, wenn ein Auslagerungsobjekt für die Schule zur Verfügung steht. (Baumaßnahmen mit erheblichen Lärm- und Staubbelastungen, Baumaßnahmen länger als zwei Schuljahre, Baumaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen des Schulbetriebs)
  1. Die Stadt hält mobile Raumsysteme vor, um einen zügigen Umzug (innerhalb von zwei Wochen) in das Ausweichquartier gewährleisten zu können. Dazu werden auch die derzeit vorhandenen mobilen Raumsysteme auf einen aktuellen Stand gebracht.
  1. Die Prüfergebnisse werden dem Fachausschuss Jugend, Schule, Demokratie bis zum Ende des 1. Quartals 2022 präsentiert.

Begründung:

Viele Bestandsschulen in Leipzig müssen noch umfänglich saniert werden. Solche Bauvorhaben erstrecken sich oft über mehrere Schuljahre. Dabei wird der reguläre Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt. Dies stört nicht nur die notwendige Lernatmosphäre, sondern letztendlich auch die zügige Umsetzung der Baumaßnahme. 

Diesen Umstand können und wollen wir im Sinne der Schüler*innen, Lehrkräfte und der weiteren Beschäftigten nicht hinnehmen. Unser Ansinnen ist es, im Falle von umfangreichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen den Schulbetrieb generell in ein Ersatzquartier auszulagern.