Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des III. Quartals 2022 zu prüfen:

– Welche beheizbare Halle in der Stadt als Übungshalle für die Radfahrausbildung von Grundschülern dauerhaft zur Verfügung stehen kann?

– Sollte keine Halle zur Verfügung stehen: Wo und Wann mit dem Bau einer beheizbaren Halle für die Radfahrausbildung für Grundschüler begonnen werden kann?

– Welche Freiflächen für die Herrichtung zweier Fahrradübungsplätze zur Verfügung stehen? Dabei ist darauf zu achten, dass diese Fahrradübungsplätze die bisherigen zwei frei verfügbaren Plätze im Leipziger Norden (Diderotstraße) und im Südosten (Kolmstraße) strategisch ergänzen.

– Wann mit der Herrichtung der Fahrradübungsplätze begonnen werden kann?

– Welche öffentlich zugängliche und zentral gelegene Flächen in einer Grünfläche so gestaltet werden kann, dass Kinder aller Altersstufen das Fahren im Straßenverkehr im geschützten Raum üben können?

Begründung

2023 ist Leipzig Ausrichter des internationalen Weltradgipfels Velo-City. Wer sich mit offenen Augen durch die Stadt bewegt, sieht, dass im täglichen Stadtverkehr das Fahrrad als eines der häufigsten Fortbewegungsmittel genutzt wird. Schon jetzt liegt Leipzig auf dem dritten Platz unter den fahrradfreundlichsten Städten Deutschlands (ADFC-Ranking, Stand: April 2019, Kategorie: Städte über 500.000 Einwohner).

Umso frappierender ist es, dass in den vergangenen Jahren bei einer stetig wachsenden Anzahl der Grundschulkinder nicht kontinuierlich in die räumlichen Voraussetzungen für eine für alle ViertklässlerInnen verfügbare Radfahrausbildung investiert wurde.

Derzeit stehen für GrundschülerInnen der Stadt Leipzig zwei frei verfügbare Fahrradübungsplätze zur Verfügung (Franz-Mehring-Grundschule in der Kolmstraße, Wilhelm-Hauff-Grundschule in der Diderot-Straße). Vier weitere Fahrradübungsplätze an verschiedenen Grundschulen können ausschließlich nur schulintern genutzt werden, da sie zugleich als Schulhof für Unterrichtspausen dienen. Ist ein Fahrradübungsplatz Teil eines Schulhofes, muss die Verkehrsausbildung während der Unterrichtspausen unterbrochen werden, was für die zu prüfenden Kinder äußerst demotivierend wirkt.

Die genannten Fahrradübungsplätze im Freien sind ausschließlich von März bis November nutzbar, ggf. müssen Fahrradprüfungen während dieser Monate bei Schlechtwetter abgesagt werden. Mit diesen Voraussetzungen werden am Ende des Schuljahres 2021/22 voraussichtlich nur die Hälfte der Leipziger ViertklässlerInnen die Grundschule mit einer absolvierten Fahrradprüfung verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass rund 50% der FünftklässlerInnen in Leipzig zum neuen Schuljahr 2022/23 keine Möglichkeit hatten, ihr im Sachunterricht erworbenes theoretisches Wissen zum Thema Fahrrad und Verkehrserziehung in der Praxis zu erproben und professionell durch Fachkräfte der Polizei prüfen zu lassen.

Um eine Fahrradausbildung für alle GrundschülerInnen in Leipzig anbieten zu können, braucht es zu den zwei frei verfügbaren Fahrradplätzen an der Mehring- und an der Hauff-Grundschule zwei weitere Fahrradübungsplätze sowie eine Halle, die zur ganzjährigen Nutzung beheizt werden kann.

Fahrradübungsplätze müssen besonderen Anforderungen genügen: Das Gelände sollte 30×40 qm groß sein, damit die Schulkinder auf einer mittig gelegenen Kreuzung das Links-Abbiegen üben können. Der Platz muss separat gelegen sowie abgezäunt sein, damit er ganztägig nutzbar ist und nicht verschmutzt wird (z.B. durch zerbrochene Glasscherben). Zudem müssen in unmittelbarer Nähe des Übungsplatzes Gebäude zur Verfügung stehen, in denen sanitäre Anlagen untergebracht sind sowie ausreichend Räumlichkeiten, um einen Teil der zu prüfenden Klasse zu beherbergen. Die Klassen werden während der Prüfung geteilt, da die Anzahl der zu prüfenden SchülerInnen auf dem Platz sonst zu hoch ist. Zudem wird in dem Gebäude genügend Platz benötigt, um die durch die Polizei gestellten Fahrräder sowie Zubehör unterzustellen.

Auch benötigt es eine saisonal angepasste Pflege der Fahrradplätze, damit der Laubabwurf durch in der Nähe stehende Bäume im Herbst nicht zu einem Unfallrisiko für SchülerInnen wird oder im Sommer überwuchernde Büsche am Fahrbahnrand das Radfahren der Kinder beeinträchtigt.

Damit das Thema Verkehrserziehung auch außerschulisch durch Eltern und bereits vor Schulbeginn spielerisch bedient werden kann, ist ein entsprechender Platz, der den Anforderungen der StVO entspricht, in einer öffentlichen Grünanlage wünschenswert.