1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
Zum gegebenen Zeitpunkt ist eine abschließende Vereinbarung zum Grundstückstausch das Grundstück Haydnstraße betreffend zwischen der Stadt Leipzig und der LWB noch nicht geschlossen. Zur Schaffung der Voraussetzung, der LWB in der Haydnstraße ein zusammenhängendes Grundstück für einen Kindergarten anbieten zu können, war es für die Stadt zunächst einmal notwendig, mit den Grundstücksnachbarn einen Tauschvertrag zu schließen. Mit Urkundennummer 1787/2015 vom 04.08.2015 wurden die städtischen Flurstücke 844h und 844l gegen die privaten Flurstücke 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig mit Wertausgleich getauscht. Der Grundstückstausch wurde mit Eigentumsumschreibung am 15.01.2016 grundbuchwirksam. Die Flurstücke 844i, 844k, 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig sollen durch einen Tauschvertrag in das Eigentum der LWB übergehen. Eine Verständigung über das in Plagwitz gelegene Tauschgrundstück ist im April 2016 zwischen LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

 
2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch, bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
Die als Grundlage für die Abstimmungen des Tauschgeschäfts erforderlichen Grundstücksbewertungen laufen derzeit. Dazu liegt seit Juli diesen Jahres ein Wertgutachten vor, dass vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung erstellt worden ist. Zu diesem Wertgutachten gibt es aber noch Diskussionsbedarf. Die Diskussion wird derzeit geführt. Sobald die Modalitäten für das Tauschgeschäft zwischen der LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit
abgestimmt sind, bedarf es zur Umsetzung des Tauschgeschäftes auf Seiten LWB entsprechend der im Gesellschaftervertrag verankerten Wertgrenzen der Zustimmung des Aufsichtsrates der LWB.

 
3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kita Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen
(DS-02530) in Trägerschaft als offen drin?
Zunächst war geplant, die Kita Haydnstraße in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein
Ersatzobjekt für einen freien Träger benötigt, da das von ihm genutzte Objekt saniert werden muss. Aufgrund der Verzögerung der Fertigstellung einer Kita in der Haydnstraße wurde ein anderes Objekt gesucht und gefunden. Insofern kann die Kita Haydnstraße nach Fertigstellung in kommunaler Trägerschaft betrieben werden.

 
4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
Für den Fall, dass der Grundstückstausch zustande kommt, ist vorgesehen, dass die LWB selbst das Wohngebäude mit integrierter Kita errichten wird. Auch für dieses Vorhaben bestehen auf Seiten LWB gremienrechtliche Zustimmungserfordernisse.

 
5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wannist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?

Mit einer Fertigstellung des Wohngebäudes mit integrierter Kita ist nach Auskunft der LWB frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.