Beschlussempfehlung:

Die Änderungen zum Ursprungsantrag sind fett gedruckt.

1.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Leipzig und deren

Tochterunternehmen, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE), ab 2022 eine

jährliche Zielvereinbarung abzuschließen, die regelt, in welchem Umfang neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden. Anschließend ist eine Fortführung unter Beachtung der aktuellen Rahmenbedingungen zu prüfen. Zielgröße für die ersten Jahre sollte hierbei sein, dass Anlagen im Umfang von 1 – 1,5 MW peak (entspricht bis zu 25 Photovoltaikanlagen á 60 Kilowatt) pro Jahr neu errichtet werden. Darüber hinaus soll Stadtverwaltung Leipzig das Gesamtpotential für den Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ausweisen und daraus abgeleitet mit der LKE einen Ausbaupfad für Photovoltaik auf den kommunalen Liegenschaften mit konkreten zeitlichen Angaben für die einzelnen Jahre bis 2030 erarbeiten.

2.       Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden können, werden der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der Verwaltungsausschuss über die Gründe und Handlungsoptionen informiert sowie im Rahmen des Forums Nachhaltiges Leipzig dazu berichtet. Darüber hinaus wird jährlich im Rahmen des Energieberichts über den Fortschritt sowie etwaige Rückstände beim Ausbaupfad informiert.

Begründung:

Der Ausbau erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Bundesweit nehmen insbesondere Stadtwerke sehr oft hierbei eine Vorreiterrolle ein. Mit Blick auf unsere Stadt ist ein weiterer Ausbau der Solarenergieerzeugung ein Tätigkeitsfeld mit viel Potenzial für die dezentrale Versorgung mit sauberem Strom.

Die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen verfügen über zahlreiche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen sinnvoll und gewinnbringend betrieben werden können. Um diese Gebäude für die Stromerzeugung nutzen zu können, sind zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die Stadt soll deshalb mit den Stadtwerken und der Stadtwerke-Tochter LKE eine Zielvereinbarung darüber treffen, in welchem Umfang neue Solaranlagen errichtet werden sollen. Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch dafür genutzt werden sollen.