Bekämpfung illegaler Graffiti an Leipziger Schulen
Anfrage an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor einiger Zeit wurden die Schulleiter über eine Änderung im Umgang mit illegaler Graffiti informiert. (Rundschreiben 22/2005)
Dieses beinhaltete, dass die Schulleiter das zuständige Polizeirevier der Stadt Leipzig oder die Polizeidirektion Leipzig zur Einleitung von Ermittlungen nur noch informieren, aber keinen Strafantrag mehr stellen dürfen. Antragsberechtigt für die Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung ist als Schulträger die Stadt Leipzig. Nachdem die Schulleitung den Vorgang dem Hochbauamt und dem Schulverwaltungsamt gemeldet hat, wird diese Meldung an das Rechtsamt weitergeleitet und dann nach Prüfung Strafantrag gestellt.
Deshalb fragen wir:
- Welcher Zeitraum vergeht in der Regel von der Meldung der Schule bis zur Stellung des Strafantrages?
- Warum wurde die vorherige Regelung geändert? (Schulleiter stellte direkt den Strafantrag)
- Wie viele Strafanträge wurden 2006 gestellt?
- Wer löst die Entfernung illegaler Graffiti aus?
- Wie viele Graffiti wurden in diesem Zeitraum wieder entfernt?
- An wie vielen Schulen sind noch illegale Graffiti zu entfernen und was kostet das?