Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach § 16 a SGB II können für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige Beschäftigungszuschüsse bis zu 75% gezahlt werden?

Die SPD-Fraktion fragt deshalb an:

  1. Sind in der Stadtverwaltung solche geförderten Beschäftigungen für das Kalenderjahr 2008 vorgesehen? Wenn ja, in welchem Umfang?
  2. Können solche Beschäftigungen im Eigenbetrieb Engelsdorf oder in anderen Betrieben der Stadt Leipzig durchgeführt werden?
  3. Welche Initiativen werden seitens der Stadtverwaltung unternommen, um solche Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Anbietern zu ermöglichen?