Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Anfrage der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach § 16 a SGB II können für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige Beschäftigungszuschüsse bis zu 75% gezahlt werden?
Die SPD-Fraktion fragt deshalb an:
- Sind in der Stadtverwaltung solche geförderten Beschäftigungen für das Kalenderjahr 2008 vorgesehen? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Können solche Beschäftigungen im Eigenbetrieb Engelsdorf oder in anderen Betrieben der Stadt Leipzig durchgeführt werden?
- Welche Initiativen werden seitens der Stadtverwaltung unternommen, um solche Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Anbietern zu ermöglichen?