Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausschließlich die präventiven Angebote, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig im Bereich Gesundheitsförderung und Suchtprävention angeboten werden, strukturierter sichtbar für Einwohner/-innen zu präsentieren.
  2. Dazu sollen die in der Stadt Leipzig bereits bestehenden städtischen Angebote sowie Angebote von freien Trägern auf der Homepage der Stadt Leipzig so dargestellt und beworben werden, dass sie Interessent/-innen transparent zur Verfügung stehen.
  3. Auch sollen Angebote im Print-Bereich so aufbereitet werden, dass städtische präventive Angebote zur Gesundheitsförderung strukturiert und transparent zur Verfügung stehen.
  4. Ebenso soll geprüft werden, wie sich weitere öffentliche Werbekampagnen (z.B. mit der L-Gruppe) eignen, um städtische Präventionsangebote noch transparenter in die Öffentlichkeit zu kommunizieren.
  5. Zudem soll geprüft werden, inwiefern Ärzte und Ärztinnen oder Apotheken sensibilisiert werden können, Patient/-innen gezielt auf städtische Präventionsangebote hinzuweisen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig bietet eine Vielzahl von präventiven Angeboten zur Gesundheitsförderung. Diese sind jedoch auf der städtischen Homepage nicht transparent genug dargestellt. Diese mangelnde Sichtbarkeit stellt eine große Hürde zum Auffinden der Angebote dar. Präventionsangebote müssen aber, um wirksam zu sein, auch Menschen erreichen, die nicht aktiv danach suchen.

Gesundheitsförderung hat eine weitreichende Bedeutung. Viele gesundheitliche Probleme – seien es Krankheiten, Unfälle oder Suchterkrankungen – lassen sich durch Prävention vermeiden oder vermindern.

Die Belastung durch gesundheitliche Probleme ist sowohl für Betroffene als auch für Angehörige von großer Tragweite. Auch kann durch gezielt beworbene gesundheitliche Prävention die volkswirtschaftliche Belastung verringern werden, wenn durch die aktive Nutzung von Angeboten gesundheitliche Einschränkungen vermieden werden. Kosten und personelle Belastung im Gesundheitswesen können ebenso verringert werden wie die Ausfallzeiten von Arbeitnehmer/-innen.

Präventionsangebote sollen nicht mit hohem finanziellem und personellem Aufwand aufgebaut, vielmehr muss die Sichtbarkeit der bereits bestehenden Angebote gestärkt werden. Dadurch sollen für die Stadt keine erheblichen weiteren Kosten verursacht werden. Es eignen sich z.B. Maßnahmen wie gut sichtbare Werbekampagnen, zum Beispiel mit der L-Gruppe. Ebenso sollte das aktive Einbinden von Anlaufstellen wie Ärzt/-innen oder Apotheken geprüft werden, damit diese gezielt auf verschiedene städtische Präventionsangebote hinweisen können.

Zusammengenommen lässt sich so die Sichtbarkeit und dadurch auch der Erfolg von Präventionsangeboten erhöhen. Eine verbesserte Sichtbarkeit von Präventionsangeboten ist ein wirkungsvoller Schritt hin zu einem Gesundheitswesen, das verstärkt Augenmerk auf den Erhalt und die Stärkung von Gesundheit legt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über das Büro für Ratsangelegenheiten (Beteiligungskultur Gremien) im I. Quartal 2026 weitere Schulungen für die Mitglieder aller Fachbeiräte (u.a. Beirat für Menschen mit Behinderung, Beirat für Seniorinnen und Senioren, Beirat für Migrantinnen und Migranten, Drogenbeirat etc.) in Anlehnung an die Schulungen für Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte anzubieten.
  2. Dieses Angebot muss sich am Sachstand der Beiratsmitglieder orientieren und ausführliche Informationen umfassen, die alle Beiratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten zur Gremienarbeit sowie zu den strukturellen Abläufen der Kommunalpolitik informiert.
  3. Ebenso soll bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ein Leitfaden für die kommunalpolitische Arbeit durch ehrenamtliche Beiratsmitglieder oder Mitglieder der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte erstellt werden.
  4. Besondere Bedarfe bspw. beim Beirat für Menschen mit Behinderungen sollen vorab abgefragt und bei den o.g. Angeboten besonders berücksichtigt werden.

Begründung:

„Die Fachbeiräte des Stadtrates Leipzig bringen spezifische Sichtweisen und Anregungen in die kommunalpolitischen Diskussionen ein und wirken an den Entscheidungen des Stadtrates mit, welche die Belange der jeweiligen Zielgruppe beziehungsweise des Themenfeldes betreffen.“ So ist die Arbeitsweise der Fachbeiräte auf der städtischen Homepage umschrieben.

Damit die Fachbeiräte, aber auch Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte gut arbeitsfähig sind, braucht es grundlegende Informationen, welche Möglichkeiten der Einbringung die Arbeit im jeweiligen Beirat beinhalten. Da die Fachbeiräte mit ihrer zielgruppenspezifischen Expertise einen unerlässlichen Beitrag leisten, müssen sie auch über strukturelle Abläufe und ihre administrativen Rechte und Pflichten ausreichend unterrichtet werden.

Mit der genannten Schulung soll eine zeitnahe Möglichkeit gegeben werden, den Informationstransfer konzentriert zu ermöglichen, in dem interessierte ehrenamtlich arbeitende Mitglieder auch ihre offenen Fragen zu ihrer Gremienarbeit stellen können.

Auch fehlt bisher eine einheitliche Möglichkeit des Informationserwerbs für die Mitglieder der verschiedenen Beiräte. Die Erstellung eines barrierefreien Leitfadens würde diese Lücke füllen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister prüft bis zum Ende des 1. Quartals 2026, wo ein zentrumsnaher Tagestreff ausschließlich für wohnungslose Frauen in der Stadt Leipzig angeboten werden kann. Bei der Auswahl dieses weiteren Tagestreffs werden die aktuellen Nutzungsbedarfe gemischtgeschlechtlicher Tagestreffs mitberücksichtigt.

2. Im Zuge der Prüfung soll auch eine Kalkulation möglicher Kosten (Raum-, Sach- und Personalkosten) für diesen weiteren Tagestreff geprüft werden.

Begründung:

Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um die gestiegenen Bedarfe wohnungsloser Menschen in Leipzig zu unterstützen. Dabei werden die Übernachtungshäuser für Frauen und Männer getrennt geführt. Tagestreffs jedoch werden ausschließlich gemischtgeschlechtlich angeboten. Konsequenterweise muss dieses Angebot auch für Tagestreffs umgesetzt werden, damit Frauen und Männern separate Rückzugsräume angeboten werden können. Dies wäre auch im Sinne des Gleichstellungsaktionsplanes der Stadt Leipzig.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße eine angemessene Beleuchtung zu installieren, damit das Areal auch in der
dunklen Jahreszeit von Sonnenuntergang bis ca. 22 Uhr sicher genutzt werden kann.

Die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der Krakauer Straße in Grünau sollen
aufgewertet werden, da sie nach über 25 Jahre intensiver Nutzung nicht mehr in
einem akzeptablen Zustand sind (Beschlussvorlage – VIII-DS-00391 – Bau- und
Finanzierungsbeschluss: Aufwertung der öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße (Flst. 1288 Gem. Schönau).
Damit die Flächen ganzjährig – also auch in der dunklen Jahreszeit – genutzt werden
können, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Ähnlich wie an der
Skateranlage Heizhaus könnte ein großer Strahler, der ggf. mit einer Zeitschaltuhr
gekoppelt ist, eine Nutzung bis max. 22 Uhr ermöglichen.

Begründung:

Die Gesamtkosten betragen immerhin 845.000 Euro. Ein hoher Nutzungsbedarf im
Bereich Sport-/Spielplatz wird uns regelmäßig angezeigt, auch, weil es die einzige
Sport- und Freifläche im Wohngebiet ist.
Im Rahmen der Aufwertung soll das Sportangebot umfangreich erweitert werden, um
dem wachsenden Nutzungsdruck im öffentlichen Grün durch wachsende
Bevölkerungszahlen angemessen zu begegnen. Dabei wird das Angebot
generationenübergreifend und auch in Bezug auf physische Beeinträchtigungen
inklusiv ausgerichtet, was wir sehr begrüßen.

Der ausgewiesenen „Dunkelzone“ könnte dahingehend Rechnung getragen werden,
dass die Beleuchtung so dimensioniert wird, dass Bolzplatz und Basketballfeld
ähnlich beleuchtet werden, wie die Skateanlage am Heizhaus (Strahler mit Bedarfsschaltung). Das restliche Areal (inkl. Beachvolleyballfeld) könnte eine eher gemäßigte Beleuchtung erhalten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen: 

1. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle städtischen Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

2. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle Kindertagesstätten eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

3. in welchem Umfang personelle Springerpools für alle Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft eingerichtet werden können.

 Immer wieder kommt es in Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Betreuungsangeboten zu personell bedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten oder schlimmstenfalls zu tageweisen Schließungen. Ebenso muss in genügend Einrichtungen eine gute pädagogische Versorgung gewährleistet werden, auch wenn mehrere Mitarbeiter/-innen kurzfristig – also erst am Morgen oder während des Arbeitstages – krankheitsbedingt ausfallen.

Das geht auf Kosten des Personals, das in den Einrichtungen arbeitsfähig ist und mitunter einen Betreuungsschlüssel gewährleisten muss, in dem für Kinder und pädagogisches Personal ein pädagogisch wertvolles Arbeitsklima schwer umzusetzen ist.

Auch Eltern kommen zu Recht an ihre Grenzen, wenn sie kurzfristige Schließungen der Betreuungsangebote kompensieren müssen.

Zudem stehen laut aktuellem Tarifvertrag allen pädagogischen Fachkräften in Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten seit 2022 je zwei Regenerationstage und zwei Umwandlungstage pro VzÄ zur Verfügung.

Dieses Angebot muss die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin auch für ihre Angestellten der städtischen Einrichtungen gewährleisten. 

Die hier genannten hauptsächlichen Ursachen (kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle oder Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder Ausfälle durch Regenerations- oder Umwandlungstage) dürfen nicht länger zu Lasten aller Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder – gehen. Die Verwaltung muss deshalb ausreichend große Springerpools für:

– städtische Krippen und Kindergärten

– städtische Horte und Betreuungsangebote

zur Verfügung stellen.

Ebenso muss geprüft werden, wie Krippen, Kindergärten und Horte in freier Trägerschaft von eigenen Springerpools profitieren können.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, wo und wann fußläufig zur Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, eine weitere Sporthalle gebaut werden kann. Dabei wird auch die Errichtung einer Mehrfeld-Sporthalle mit einem Sportfeld auf dem Dach geprüft.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, ob die Mensa des Schiller-Gymnasiums in der bisherigen Sporthalle der Schule untergebracht werden kann.

Die Sporthalle der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist schon lange nicht mehr ausreichend für über 800 Schülerinnen und Schüler. Deshalb muss die Schule jetzt schon in die Geschwister-Scholl- oder Erich-Kästner-Grundschule ausweichen. Zudem hat die Schiller-Schule eine viel zu kleine Mensa. Die bisherige Sporthalle könnte perspektivisch als neue und damit viel großzügigere Mensa der Schule umgenutzt werden.