Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Fortschreibung des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu ergänzen.
  2. Der Arbeitskreis Schule Wirtschaft Leipzig und die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Förderschulen des Kreiselternrates Formate zu diskutieren und Ideen zu erarbeiten, wie eine berufliche Beratung nicht nur in Werkstatt A oder B, sondern auch Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt (Stichwort: Werker Berufe) beinhalten kann sowie die Möglichkeit von solchen Praktika.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Personen auf „Außenarbeitsplätzen“ gezielt angesprochen und auf geeignete Stellenausschreibungen (im gleichen Tätigkeitsfeld) der Stadtverwaltung oder der Eigenbetriebe hingewiesen werden können.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, für welche Handlungsfelder es möglich ist, einen Inklusionsbetrieb oder Inklusionsabteilungen zu gründen.
  5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, sich gegenüber der geschäftsführenden wie auch künftigen Staatsregierung, im SSG und im Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen dergestalt weiterentwickeln, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung neben dem Angebot an Beschäftigung auch zu wirklichen Dienstleistern für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden können. Hier soll auch das Gespräch mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) gesucht werden. Ziel muss dabei auch sein, dass Außenarbeitsplätze in den Werkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, damit sich der Anteil der Übergänge aus den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt erhöht.

Begründung: Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis solidarischer Gesellschaften. Es gilt der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht über uns ohne uns!“

Die Stadt vergibt Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Diese sind zuallererst als Eingliederungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vorgesehen.

Diese Werkstätten stehen in der Kritik, da sie weder dem Mindestlohngesetz unterliegen noch den Menschen einen ausreichenden Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Zahl der Menschen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, bewegt sich im sehr niedrigen Prozentbereich.

Nach § 5 Werkstättenverordnung (WVO) sind Werkstätten für behinderte Menschen beauftragt, Rehabilitanden bzw. bei ihnen in den Arbeitsbereichen beschäftigte Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Menschen mit Behinderung müssen einerseits unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten gefördert und qualifiziert werden. Darüber hinaus soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden, so beispielsweise durch eine zeitweise Beschäftigung auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen [1]. Laut einer Studie (September 2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in Deutschland im Jahr 2019 lediglich 0,35 % der bundesweit etwa 143.000 in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Im Vergleichsjahr 2015 lag diese Zahl bei 0,26 % [2]. In Sachsen werden etwa 1.333 von 15.366 Menschen mit Behinderungen, welche im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind, auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Betrieben beschäftigt. Im Freistaat gelingt jährlich etwa 15 Personen der Wechsel von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt [3].

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz). Derzeit sind Menschen mit Behinderungen aus WfbM über ausgelagerte Arbeitsplätze oder Außenarbeitsplätze auch bei der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben im Einsatz, wie die Antwort der Verwaltung im Oktober 2023 auf Anfrage der SPD-Fraktion (VII-F-09028-AW-01) ergab.

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz).

Zudem erhielten bei einer Realisierung jene bislang über Außenarbeitsplätze beschäftigte Menschen (im Gegensatz zur Entlohnung in einer WfbM) ein gerechtes Einkommen, das sie von Sozialleistungen unabhängiger werden lässt bzw. ihre eingebrachte Arbeitskraft entsprechend anerkennt und angemessen honoriert.

Auch wenn die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle soziale Absicherung bieten, müssen die Menschen eine Chance bekommen, (wieder) auf den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Hier sind sowohl die Stadt Leipzig als größter Arbeitgeber der Region als auch die Werkstätten gefragt, aktiv Möglichkeiten aufzuzeigen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung, insbesondere die Ämter für Sport und Wirtschaftsförderung, sowie die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM), werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Veranstalter/-innen, Maßnahmen zu ergreifen, um Breitensport Events dabei zu unterstützen. Insbesondere sollen überregionale und internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewonnen werden. Mögliche Breitensport Events, die sich dafür anbieten, sind der Leipzig Marathon, der Leipziger Triathlon, das Radrennen Neuseen Classics, der Halbmarathon Leipzig Run und weitere.  

Die Maßnahmen sind dem Fachausschuss Sport sowie dem Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales im zweiten Quartal 2025 vorzustellen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterstützt finanziell zahlreiche Breitensportveranstaltungen, bei denen Sportinteressierte nicht als Zuschauende dabei sein können, sondern selbst aktiv werden können. Die im Antragstext genannten Veranstaltungen haben teilweise mehrere tausend Teilnehmer/-innen. Das Potential, deutlich mehr Teilnehmende zu gewinnen, insbesondere überregionale und internationale, ist jedoch vorhanden. Dies würde auch den Tourismus stärken. In den Marketingmaßnahmen der Stadt Leipzig bzw. der LTM finden diese Veranstaltungen jedoch kaum statt. Die Stadt überlegt daher, wie die Veranstaltungen eine größere nationale und ggf. internationale Bekanntheit erreichen können. Dabei können auch Kombipakete geschnürt werden, die verstärkt beispielsweise Sport und Kultur zusammenbringen.

Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, ein Sofortprogramm “Sichere Radwege auch bei Dunkelheit” zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen.

Das Sofortprogramm soll folgende Punkte berücksichtigen und sicherstellen:

1. Die Sichtbarkeit aller auf Radwegen aufgestellten verkehrsrechtlichen Hinweise, auch bei Dunkelheit. Das betrifft insbesondere: die Ausstattung der Poller mit reflektierenden Streifen; reflektierende Streifen bei Verkehrsschildern auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, auf dem das Schild in der Regel als Trennung in der Mitte der Geh- und Radwege steht sowie die Sichtbarmachung z.B. von Absperrgittern, die fest aufgestellt sind.

2. Die Ankündigung und Sicherstellung der Erkennbarkeit von Baustellen auf Radwegen bei Dunkelheit bzw. Dämmerung und das Abstellen von Baufahrzeugen analog dem Straßenverkehr, sodass keine Gefährdung der Radfahrer entsteht.

3. Eine regelmäßige Befahrung und Kontrolle der Sicherheit der Radwege. Dies kann z. B.  im Zuge der Reinigung der Radwege durch Sichtkontrolle oder durch Kontrolle des Radwegebeauftragten analog der Straßenbefahrungen durch das MTA erfolgen. 

4. Die Aufstellorte von Verkehrsschildern für Radfahrer sollen so aufgestellt werden, dass sie frühzeitig für Radfahrer erkennbar sind.

Begründung:

Während es auf unseren Straßen als völlig normal angesehen wird, dass für Autofahrer jedes Verkehrsschild reflektiert wird, jede Baustelle vorausschauend angekündigt wird und bei Dunkelheit vorausschauend sichtbar ist, dass Fahrzeuge oder Materialien während Baumaßnahmen in abgesperrten Bereichen sicher stehen, ist auf unseren Radwegen noch viel Nachholbedarf.

Im Sinne einer Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsarten müssen umgehend verbindliche Regeln geschaffen und diese analog der Straßenkontrollen/-befahrungen überprüft werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo in der Leipziger Innenstadt ein Blätterdach aus Kletterpflanzen adäquat nach dem Beispiel aus Wien realisiert werden kann.

Begründung:

Aktuell prüft Leipzigs Partnerstadt Hannover, ob es realisierbar ist, die Idee des Architektenbüros Rataplan aus Wien umzusetzen. Die Idee ist, zwischen den Häusern in der Innenstadt Edelstahlnetze zu spannen und diese mit Kletterpflanzen zu begrünen. 

Dank der Kletterpflanzen könnte so mehr Schatten gespendet werden, vor allem in den sonnenintensiven Sommermonaten. Laut Rataplan würde sich Wilder Wein hervorragend eignen, der würde im Herbst zudem für ein farbenfrohes Bild in der Stadt sorgen. Die Netze würden oberhalb der Straßenbeleuchtung angebracht, damit die Straßen auch abends erleuchtet bleiben.

Wegen Leitungen im Boden sowie dem City-Tunnel können wahrscheinlich nicht überall großvolumige Bäume gepflanzt werden. Zudem wachsen Kletterpflanzen bis zu fünfmal schneller als Bäume. In Wien haben bereits zwei Bezirke zugesagt, die Blätterdach-Idee umsetzen zu wollen.

Insbesondere die Petersstraße, die Grimmaische Straße, die Hainstraße, die Nikolaistraße, der Burgplatz und der Brühl bieten sich unserer Meinung nach für ein entsprechendes Modellvorhaben an. 

Es soll geprüft werden, ob Mittel aus dem Bundesprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” zur Finanzierung genutzt werden können.

https://wien.orf.at/stories/3269320
https://www.haz.de/lokales/hannover/blaetterdach-fuer-hannovers-city-kletterpflanzen-sollen-schatten-spenden-JHZHPFB6NNFKZO5V4J4D7MDVQY.html

Copyright Foto: RATAPLAN-Architektur ZT-GmbH

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

2. Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.

Begründung:

Der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche, Herrn Cerny, hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden könnte.

Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Pfarrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.

Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie eine einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.

Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler*innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.

Der Bund bildende Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass sich Leipziger Künstler*innen die Mieten nicht mehr leisten können.

Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler*innen auf dieser Liste und es werden mehr.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt: im Haushaltsplanverfahren 2023/2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die “Straßenreinigung” für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, in direkter Beauftragung durch das VTA an den Eigenbetrieb Stadtreinigung realisiert werden können. In dieser Direktbeauftragung sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege, sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst, mit einmal halbjährlicher Reinigung. Das beinhaltet die Prüfung und notwendige Ertüchtigung der ausgebauten mit Bitumen versehenen Radwege für eine Reinigung mit Kehrmaschinen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollten.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dazu nötige Zusammenarbeit mit beiden anliegenden Landkreisen zu suchen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen bei der Umsetzung der bereits 2015 von der EU beschlossenen und in den Jahren 2017, 2019, 2022 und 2024 erweiterten Liste der invasiven Arten und der daraus resultierenden Durchführungsverordnungen mit Personal und Ressourcen unterstützt um eine flächige Umsetzung zu ermöglichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 einen Maßnahmenplan vor, der sich an dem Deutschen Bundesamt für Naturschutz und dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten orientiert. Darin sollen folgende Themen enthalten sein:
    1. Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    2. Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    3. Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    4. Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Begründung:

Zur Genese dieser Neufassung ist zu sagen, dass die Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt von Mitte 2022 darauf verwiesen hat, dass der Freistaat seine Hausaufgaben bei diesem Thema noch nicht umfänglich gemacht habe und die Stadt dem deshalb nicht vorgreifen wolle. Der Freistaat hat das Landeskonzept  im November 2021 beschlossen und inzwischen veröffentlicht. Nun ist es an der Stadt Leipzig und der Region, einen eigenen Umsetzungsplan zu entwickeln. Das ist Gegenstand des Antrags.

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 Prozent der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar. Der Klimawandel könnte hierbei ohnehin schon problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können. 

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  •         Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  •         Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hier geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  •         Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  •         Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. In den Gebieten der Aue die wir vernässen und wo flache Gewässer entstehen fressen Waschbären alle Amphibien die sie bekommen und stören so das Ökosystem und befeuern die Ausbreitung und Vermehrung von Stechinsekten. Eine AG Waschbär macht sich seit Jahren auf diese Folgen zu untersuchen und einzudämmen.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Quellen:    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN