Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024
Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.
Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.
Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.
Wir fragen an:
- Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
- Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
- Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
- Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?
Antwort der Verwaltung:
- Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahren?
Die Insolvenz betrifft zunächst lediglich die IMFARR Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien. Die primären Verpflichtungen aus den Städtebaulichen Verträgen zur Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs hat die Leipzig 416 GmbH als Vorhabenträgerin übernommen. Die Leipzig 416 GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand von der Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH nicht betroffen.
Nach Informationen der Stadt Leipzig haben sich durch Oaktree beratene Fonds und die Seniorgläubiger die Gesellschaftsanteile der Leipzig 416 GmbH und der Leipzig 416 Management GmbH als Sicherheit für die Finanzierung verpfänden lassen. Die entsprechenden vertraglichen Absprachen sind der Stadt nicht im Detail bekannt. Die Rechtspositionen der Stadt werden derzeit vor dem Hintergrund des österreichischen lnsolvenzrechts unter Einbindung entsprechender externer Expertise geprüft.
- Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
Die Verpflichtungen der Vorhabenträgerin Leipzig 416 GmbH bestehen derzeit unverändert fort. Die Stadt verhandelt derzeit mit der Vorhabenträgerin über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 03.07.2023 sowie zur Ausübung des Erwerbsrechts für das Schulgrundstück im Gebiet.
Die IMFARR Beteiligungs GmbH hat gegenüber der Stadt Leipzig eine Patronatserklärung des Inhalts abgegeben, dass sie die Leipzig 416 GmbH mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit diese den Erschließungsverpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag (Ergänzungsvereinbarung zur Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom 15.12.2020) mit der Stadt nachkommen kann. Darüber hinaus sind Sekundäransprüche mit Patronatserklärung gesichert (Vertragsstrafe, Rückkaufverpflichtung von vertragswidrig veräußerten Grundstücken). Derzeit sind lediglich diese Patronatserklärungen von der Insolvenz direkt betroffen und werden ggf. als Forderung zur Masse im Rahmen des lnsolvenzverfahrens angemeldet werden.
Inwieweit die Insolvenz schließlich auf die Vorhabenträgerin „durchschlägt” ist derzeit nicht absehbar.
- Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
Zunächst hat die Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Derzeit wird der 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag verhandelt, zu dem auch die Erschließungsplanung gehört. Der Abschluss des Vertrages ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen und damit den Baubeginn. Die der Stadt bereits vorliegenden Bürgschaften und Sicherheitszahlungen sind von der Insolvenz der IMFARR ebenfalls nicht direkt betroffen, mit Ausnahme der bereits erwähnten Patronatserklärungen.
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
Die Stadt Leipzig wird alles unternehmen, um zeitnah den Abschluss der Nachtragsverhandlungen zu erreichen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Hierzu wird sie alle Möglichkeiten nutzen, erforderliche Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. Bauanträge werden in enger Abstimmung mit den Bauherren zügig bearbeitet werden.
Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erfolgt nicht.
- Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?
Es bestehen Erwerbsvorverträge für Kita- und Schulflächen, Lok- und Ladeschuppen sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.
Für die Gemeinbedarfsflächen wird ein zeitnaher Einstieg angestrebt. Die Entwicklung weiterer Flächen steht in unmittelbarer Abhängigkeit vom baulichen Fortschritt bei Erschließung und Hochbau im neuen Stadtquartier.
Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin für die einzelnen Baufelder gegenüber der Stadt Leipzig eine schuldrechtliche Erstandienungsverpflichtung abgegeben, wonach die Vorhabenträgerin diese zunächst der Stadt zum Erwerb anbieten muss.