Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

Wir fragen an: 

  1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums?
  2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?
  3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?
  4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?
  5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?
  6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

Vom 27.09. bis 03.11. findet aktuell die Herbst-Kleinmesse 2024 am Cottaweg statt. In der Juni-Ratsversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine ordnungsgemäße Durchführung von zwei Kleinmessen im Jahr wie bisher üblich, zu bisher üblichen Terminen auch nach 2024 und ohne Unterbrechung sicherzustellen. Außerdem soll ein Weihnachts-/Winterzirkus im Jahr 2024 und auch danach durchgeführt werden können. 

Im August stellte die Stadt Leipzig die Grundzüge des überarbeiteten Rahmenplans für das Sportforum vor. 2025 und 2026 könnten dann Detailplanungen folgen und finanzielle Mittel organisiert werden, damit 2027 als erstes größeres Vorhaben der Bau des Parkhauses neben der Arena starten kann.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-/Winterzirkus?
  2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?
  3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 hat gezeigt, wie besucherfreundlich sich das Umfeld des Hauptbahnhofes präsentieren kann: Englischsprachige Ausschilderungen und mobile Toiletten stellte beispielsweise die Stadt Leipzig für die Besucher und Besucherinnen temporär zur Verfügung. 

Wir fragen an:

1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen? 

3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

      Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.

      Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.

      Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.

      Wir fragen an:

      1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
      2. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
      3. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
      4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
      5. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

      Antwort der Verwaltung:

      1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahren?

      Die Insolvenz betrifft zunächst lediglich die IMFARR Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien. Die primären Verpflichtungen aus den Städtebaulichen Verträgen zur Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs hat die Leipzig 416 GmbH als Vorhabenträgerin übernommen. Die Leipzig 416 GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand von der Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH nicht betroffen.

      Nach Informationen der Stadt Leipzig haben sich durch Oaktree beratene Fonds und die Seniorgläubiger die Gesellschaftsanteile der Leipzig 416 GmbH und der Leipzig 416 Management GmbH als Sicherheit für die Finanzierung verpfänden lassen. Die entsprechenden vertraglichen Absprachen sind der Stadt nicht im Detail bekannt. Die Rechtspositionen der Stadt werden derzeit vor dem Hintergrund des österreichischen lnsolvenzrechts unter Einbindung entsprechender externer Expertise geprüft.

      1. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?

      Die Verpflichtungen der Vorhabenträgerin Leipzig 416 GmbH bestehen derzeit unverändert fort. Die Stadt verhandelt derzeit mit der Vorhabenträgerin über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 03.07.2023 sowie zur Ausübung des Erwerbsrechts für das Schulgrundstück im Gebiet.

      Die IMFARR Beteiligungs GmbH hat gegenüber der Stadt Leipzig eine Patronatserklärung des Inhalts abgegeben, dass sie die Leipzig 416 GmbH mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit diese den Erschließungs­verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag (Ergänzungsvereinbarung zur Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom 15.12.2020) mit der Stadt nach­kommen kann. Darüber hinaus sind Sekundäransprüche mit Patronatserklärung gesichert (Vertragsstrafe, Rückkaufverpflichtung von vertragswidrig veräußerten Grundstücken). Derzeit sind lediglich diese Patronatserklärungen von der Insolvenz direkt betroffen und werden ggf. als Forderung zur Masse im Rahmen des lnsolvenzverfahrens angemeldet werden.

      Inwieweit die Insolvenz schließlich auf die Vorhabenträgerin „durchschlägt” ist derzeit nicht absehbar.

      1. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?

      Zunächst hat die Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Derzeit wird der 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag verhandelt, zu dem auch die Erschließungsplanung gehört. Der Abschluss des Vertrages ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen und damit den Baubeginn. Die der Stadt bereits vorliegenden Bürgschaften und Sicherheitszahlungen sind von der Insolvenz der IMFARR ebenfalls nicht direkt betroffen, mit Ausnahme der bereits erwähnten Patronatserklärungen.

      1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?

      Die Stadt Leipzig wird alles unternehmen, um zeitnah den Abschluss der Nachtragsverhandlungen zu erreichen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Hierzu wird sie alle Möglichkeiten nutzen, erforderliche Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. Bauanträge werden in enger Abstimmung mit den Bauherren zügig bearbeitet werden.

      Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erfolgt nicht.

      1. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

      Es bestehen Erwerbsvorverträge für Kita- und Schulflächen, Lok- und Ladeschuppen sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.

      Für die Gemeinbedarfsflächen wird ein zeitnaher Einstieg angestrebt. Die Entwicklung weiterer Flächen steht in unmittelbarer Abhängigkeit vom baulichen Fortschritt bei Erschließung und Hochbau im neuen Stadtquartier.

      Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin für die einzelnen Baufelder gegenüber der Stadt Leipzig eine schuldrechtliche Erstandienungs­verpflichtung abgegeben, wonach die Vorhabenträgerin diese zunächst der Stadt zum Erwerb anbieten muss.

      Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

      Seit dem 3. Juli ist die Zeppelinbrücke für den Verkehr bis Ende 2026 gesperrt, vom 08.07. bis 01.09.24 auch komplett für den ÖPNV.

      Vorangestellt: Baustellen sind immer mit Einschränkungen verbunden und Umleitungen eine Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer.

      In der Karl-Heine-Straße im Bereich zwischen Felsenkeller und Klingerbrücke staut sich der Verkehr derzeit im Prinzip den ganzen Tag, wovon natürlich auch die LVB aktuell mit ihren Tram-Linien 7, 8, 15 und 34 betroffen ist, die Linie 14 bzw. 34 längerfristig. Nach Ende der Ferienzeit wird die Situation wahrscheinlich nicht besser. 

      Wir fragen an:

      1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?
      2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?
      3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

      Antwort der Verwaltung:

      Sie fragen zur Verkehrssituation in Folge der sanierungsbedingten Sperrung der Zeppelinbrücke an:

      1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?

        Mit der Sperrung der Zeppelinbrücke wurde eine Bundesstraße und Hauptverkehrsader der Stadt für den Verkehr voll gesperrt. Zwangsläufig überlagert sich auf den (wenigen) alternativen Routen der Auenquerung das dort üblicherweise auftretende Verkehrsaufkommen mit von der Jahnallee verlagertem Verkehr. Insbesondere in der Käthe-Kollwitz-, Karl-Heine- und Hans-Driesch-Straße wird ein hohes Verkehrsaufkommen verzeichnet. Auch der Straßenbahnverkehr ist stark betroffen, es entstehen insbesondere am Nachmittag Verspätungen von 15-30 Minuten. Es wird erwartet, dass sich die Situation nach Inbetriebnahme des Baugleises auf der Zeppelinbrücke in Teilen verbessert. Ab 2.9. verkehren vier Straßenbahnlinien wieder eingleisig über die Zeppelinbrücke, was zu einer deutlich besseren Fahrplanstabilität der Straßenbahnen und zur Entlastung auch für den Kfz-Verkehr in der Käthe-Kollwitz-Straße / Karl-Heine-Straße führen sollte, in der die Straßenbahnen bis dahin verkehren und wo die Kfz z.T. im Gleisbereich mitverkehren.

        2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?

          Die Ampelschaltungen wurden im Vorfeld der Baumaßnahme durch mehrere Anhörungsverfahren geprüft. Da die Karl-Heine-/ Käthe-Kollwitz-Straße keine ausgewiesene Umleitungsstrecke für das BV Zeppelinbrücke ist und die Ampelschaltung den ÖPNV bevorrechtigt, sollen keine Änderung an den Ampelschaltungen vorgenommen werden.

          3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

            Die Hinweistafeln, als auch die öffentliche Kommunikation durch LVB und Stadt, weisen eine weiträumige Umleitung für die B87 über Am Sportforum, Hans-Driesch-Straße, Rückmarsdorfer Straße und für die Ost-West-Verbindung über Marschnerstraße, Karl-Tauchnitz-Straße, Wundtstraße, Schleußiger Weg, Rödelstraße, Antonienstraße, Zschochersche Straße bzw. im weiteren Verlauf Brünner Straße aus.

            Umleitungen sind jedoch Empfehlungen, es gibt keinen „Routenzwang“ für die Verkehrsteilnehmenden. Es ist daher immer davon auszugehen, dass Ortskundige häufig die aus ihrer Sicht günstigste Route zur Umfahrung des gesperrten Bereiches nutzen. Hierauf hat die Verwaltung keinen Einfluss. Letztlich kann bei einer sehr begrenzten Zahl von Straßenverbindungen über die Leipziger Aue die Sperrung einer Hauptverbindung nicht ohne Auswirkungen auf den anderen Verbindungen bleiben.

            Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

            Mit der Bahn zum Bob Dylan-Konzert oder zum Lollapalooza-Festival nach Berlin oder umgedreht zum Champions-League-Spiel nach Leipzig – schwierig mit dem aktuellen Fahrplan der Bahnunternehmen, wenn man am Abend noch zurückreisen möchte. 

            21.14 Uhr bzw. 22.28 Uhr fährt bereits der letzte RE bzw. IC der DB ab Berlin Hbf. nach Leipzig. In Richtung Hauptstadt sieht es etwas besser, aber auch nicht optimal aus – hier verlässt die letzte S-Bahn 22.18 Uhr die Messestadt, 23.31 Uhr fährt der letzte ICE.

            Insbesondere für Fahrgäste, die das Deutschland-Ticket besitzen und nicht extra eine Fahrkarte für IC bzw. ICE kaufen wollen, sind die derzeitigen Verbindungen Berlin-Leipzig in den Abend- und Nachtstunden ein Ärgernis.

            Wir fragen an:

            1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Verbindungen auf der Strecke Leipzig-Berlin in den Abend- und Nachtstunden?
            2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um insbesondere für Nutzer des Deutschland-Tickets das Angebot auszubauen, dass auch eine Fahrtmöglichkeit gegen Mitternacht angeboten werden kann?
            3. Welche Schritte sind notwendig, um ein erweitertes Angebot in den Abend- und Nachtstunden zu etablieren?

            Antwort der Verwaltung:

            Die Fragen werden im Zusammenhang und mit einer Zuarbeit des ZVNL beantwortet.

            Grundsätzlich ist bei Zugverbindungen zwischen Fern- und Nahverkehr zu unterscheiden. Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt vor, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Die angesprochene Relation liegt deutlich über diesen Werten, so dass die Verbindung Leipzig-Berlin eine klassische Fernverkehrsverbindung mit den entsprechenden Tarifen darstellt (das Deutschlandticket gilt mit wenigen Ausnahmen nur im Nahverkehr). Kommunen wie die Stadt Leipzig haben im Schienenpersonenfernverkehr in Deutschland grundsätzlich nur begrenzten direkten Einfluss, da dieser überwiegend von überregionalen und bundesweiten Akteuren wie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und den Eisenbahnverkehrsunternehmen gesteuert wird.

            Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Leipziger Raum (für die Stadt und den Landkreis Leipzig sowie den Landkreis Nordsachsen) ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zuständig. Der Streckenverlauf nach Berlin liegt jedoch im Wesentlichen außerhalb des ZVNL-Gebietes. Insofern wären zusätzliche Schienenpersonennahverkehre hauptsächlich durch die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin zu bestellen und zu finanzieren.

            Im Bereich des ZVNL selbst sind bereits bis weit nach Mitternacht Nahverkehrsleistungen bestellt, so dass hier kein wesentlicher Handlungsbedarf besteht. In den für Veranstaltungsbesuche besonders interessanten Wochenendnächten (Fr/Sa + Sa/So) verkehren darüber hinaus noch folgende spätere Verbindungen:

            • Berlin – Leipzig: RE3 00.42 Uhr ab Berlin Hbf über Wittenberg – Bitterfeld (Umstieg auf S2), Ankunft Leipzig Hbf. 3.14 Uhr
            • Leipzig – Berlin: S2 23.20 Uhr ab Leipzig Hbf über Wittenberg (Umstieg auf RE3), Ankunft Berlin Hbf 1.59 Uhr.

            Unter der Woche können aufgrund eines fehlenden Anschlussangebotes außerhalb des ZVNL-Gebietes dagegen derzeit Nachts keine Verbindungen nach Berlin mit akzeptabler Reisezeit angeboten werden.