Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Sozialer Zusammenhalt

Schulsozialarbeit
KiFaz und Kitasozialarbeit
Erhöhung Medienetat der Schulbibliotheken und Leseräume
Sonderdynamisierung Förderung Vereine/Verbände Kinder- und Jugendförderung
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände im Sozialamt
Sonderdynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände Gesundheitsamt
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Integration und Migration
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Gleichstellung von Mann und Frau
Notfallfonds für die Förderung von Vereinen und Verbänden
Neuer Jüdischer Friedhof
Förderung CABL e.V.
Förderung SAIDA e.V.
Förderung Suchtzentrum Leipzig e.V.
Förderung Fachberatungsstelle Leila
Kostenfreie ÖPNV-Tickets für obdachlose Menschen
Quartiersmanagement für Aufmerksamkeitsgebiete
Stellen Ausländerbehörde
Sportinvestitionsförderung
Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportpachtanlagen
Machbarkeitsstudie Wackerbad
Digitale Schulungen u.a. zu IT-Sicherheit und Datenschutz
Bürgerservice stärken – digitale Angebote weiterentwickeln
Risikovorsorge zur Erfüllung von Pflichtaufgaben
Stärkung von Personalbetreuung und -entwicklung

Wirtschaft stärken

Digitale Schnittstellen für BürgerInnen, Unternehmen und Vereine
Weiterentwicklung und Pflege der Leipzig-App

Klima und Verkehr

Begrünung von Innenhöfen
Mittel für Baumpflanzungen
Wasserbauhof
Forstbauhof
Stellen Stadtgrün und Auwald für Biotoppflege
Unterhaltung Wege in Parkanlagen
Dynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Umweltbereich
Mittel für Mobilitätspunkte
Mittel für Lastenradverleihsystem
Bessere Unterhaltung des Radwegenetzes
Ausbau Parkraumbewirtschaftung


Finanzierungsvorschläge

Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer


Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für den baulichen Unterhalt von Schulen in städtischer Trägerschaft wird für die Jahre 2019 und 2020 jährlich um 4,5 Millionen Euro erhöht.
Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu eine Prioritätenliste und legt dem Stadtrat diese zur Beschlussfassung des Haushaltes 2019/20 vor.

  • In der Prioritätenliste werden die Haushaltsanträge eingearbeitet:
    • A0038 „Schulfensterprogramm“ (CDU-Fraktion)
    • A0104 „Sanierungsprogramm für Dach, Fenster, Fassaden für Schulen und Turnhallen intensivieren“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
    • A0223 „Schulen besser in Stand halten!“ (SPD- Fraktion)
    • A 0230 „Toiletten an Schulen und Kitas sanieren!“ (SPD-Fraktion)
  • Die eingereichten Bürgereinwände zur Werterhaltung von Schulen sind bei der Erarbeitung der Prioritätenliste ebenso zu beachten.
  • Vierteljährlich berichtet das AGM im Unterausschuss Schulnetzplanung über die Umsetzung. Dabei wird erläutert, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine vollständige Umsetzung der Planansätze zu realisieren.

Begründung:

Der Zustand verschiedener Bestandsschulen ist weiterhin teilweise skandalös. Derzeit legt die Stadt Leipzig alle Kraft in den Aufbau ausreichender schulischer Kapazitäten. Trotz des enormen Sanierungsstaus wird die bauliche Unterhaltung von Bestandschulen weiterhin stark vernachlässigt.

Besondere Schwerpunkte der baulichen Unterhaltung sind die Sanierung der Schultoiletten und die Erneuerung der äußeren Hülle (Fenster, Fassade, Dach).
Aber auch kleinere Maßnahmen, wie die Renovierung von Unterrichts- und Horträumen und die Erneuerung von Fußböden.

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme, wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydrierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderem durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen.

Eine Fortsetzung der Sanierungsarbeiten an der äußeren Hülle von Schulen (Fenster, Fassade, Dach) ist besonders wichtig, um den Wert der Gebäude zu erhalten. An zahlreichen Gebäuden treten besonders bei extremen Witterungen Schäden auf, weil die Fenster, Dächer und/oder Dachrinnen defekt sind. Das führt oft zu weiteren Schäden im Gebäude.

Zahlreiche Klassenzimmer in Leipziger Schulen befinden sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Viele Klassenzimmer wurden seit vielen Jahren nicht grundhaft renoviert und professionell gemalert. Einige Klassenzimmer wurden von Eltern gemalert. Dies ist ein wichtiger Beitrag, aber er ersetzt nicht eine grundhafte Renovierung der Räume. Mit dem Renovierungsprogramm für Klassenzimmer sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Renovierungsbedarf abzubauen. Möglichst viele Schulen sollen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, einige Räume grundhaft renovieren zu lassen. Besonderes bei der Durchführung von Brandschutzsanierung, dem Einbau neuer Fenster und anderen Baumaßnahmen werden Renovierungsarbeiten mit durchgeführt.

Die über viele Jahre aufgestauten Investitionsbedarfe müssen weiterhin sukzessive abgebaut werden, auch um den Wertverfall an der bestehenden Substanz zu mildern. Verfügbare Fördermittel sollten ggf. abgerufen und mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kofinanziert und aufgestockt werden.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke

Beschlussvorschlag:

‘Für die notwendig Erneuerung des Eingangstors, die Erneuerung der Umfriedung der gesamten Anlage sowie den Neubau der Fütterungsanlagen sind in den Haushalt 2019/2020 p. a. Mittel in Höhe von 250.000 Euro in den Ergebnishaushalt und Mittel in Höhe von 200.000 Euro in den Investitionshaushalt einzustellen.*

* Teil Finanzhaushalt siehe Antrag A 0184/19/20-01.

Begründung:
Der Wildpark ist seit über 100 Jahren die wesentliche Erholungs- und Umweltbildungseinrichtung im Leipziger Stadtwald. Nach seiner Zerstörung im 2. Weltkrieg wurde er in den 70er Jahren neu errichtet und verzeichnet anhaltend hohe Besucherzahlen. Der Tierbestand ist seit den Anfangsjahren gewachsen, aber viele Anlagen, einschließlich des Eingangstors und der gesamten Umzäunung, bestehen seit 30 oder 40 Jahren und sind inzwischen erneuerungsbedürftig. Daran hängt auch die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und die Sicherung hygienischer und veterinärmedizinischer Anforderungen.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen/ Fraktion Freibeuter

Beschlussvorschlag:

Das Budget für LVB-Mitbaumaßnahmen und ÖPNV-Vorplanungen im Verkehrs- und Tiefbauamt wird für 2019 um 1 Million Euro und für 2020 um 2 Millionen Euro angehoben.

Begründung:
Der Stadtrat hat sich im September einstimmig zum Nachhaltigkeitsszenario als Grundlage für die Verkehrsplanung bis 2030 bekannt. Für fast alle Projekte fehlt jedoch eine planerische Grundlage. Im Jahr 2022 steht die Evaluierung des Stadtratsbeschlusses an. Bis dahin müssen die planerischen Grundlagen vorliegen. Dies ist mit der derzeitigen Mittelausstattung im VTA nicht zu erreichen.
Die Stadt Leipzig ist nicht in der Lage, bei Bauprojekten der LVB die im betroffenen Verkehrsraum wünschenswerten Maßnahmen mitzubauen, da die erforderlichen finanziellen Mittel fehlen.
Durch den Ratsbeschluss zur Vorlage „Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“, insbesondere des Tarifmoratoriums und des Bereitstellens der Mittel aus der Tilgung des Gesellschafterdarlehens für den Kitabau, fehlen bei der Stadt Leipzig finanzielle Mittel um ÖPNV-Vorplanungen und Mitbauprojekte zu finanzieren. Um allerdings mit den Mobilitätsszenarien beschlossene Ziele erreichen zu können, sind diese Mittel dringend erforderlich.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) für die Freien Träger wird für die Jahre 2019/20 um jeweils 35.000 Euro aufgestockt.

Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.6.2016 wurde das SprInt-Budget für Freie Träger geöffnet und mit 50.000 Euro ausgestattet. Momentan nutzen 21 Einsatzstellen des Gewalt- und Opferschutzes und weitere Einsatzstellen und Einrichtungen, welche Geflüchteten Beratung, Unterstützung und Betreuung anbieten, das Budget. 40.0000 Euro stehen für Einsätze zur Verfügung, 10.000 Euro fließen in die Strukturkosten. In den Beratungsstellen ist ein hoher Bedarf festzustellen. So stand bereits nach dem ersten Quartal für das Jahr 2018 ein Mehrbedarf von 9.500 Euro bei den freien Trägern, die bisher SprInt nutzen können. Die Öffnung des SprInt-Pools ist demnach ein wichtiger Schritt gewesen, um insbesondere Beratungsleistungen auch für Migrant*innen, die die deutsche Sprache (noch) nicht beherrschen, zugänglich zu machen und Hilfs- und Unterstützungsangebote inklusiv zu gestalten.

Auch Beratungsstellen, die bisher noch keinen Zugriff auf das Sprint-Budget haben, z. B. gewaltpräventive Stellen, Schuldnerberatungsstellen und Freizeittreffs, haben inzwischen Bedarf angemeldet.

Mit dem Mehrbedarf aus 2018 und den neuen Bedarfsanmeldungen ergibt sich ein Mehrbedarf von zirka je 30.000 Euro für die Jahre 2019 und 2020. Hinzu kommen die Strukturkosten in Höhe von zirka 5000 Euro.
Aufgrund des hohen Bedarfs, der nicht allein durch den Zuzug von Geflüchteten, sondern auch aufgrund notwendiger Beratungsdienstleistungen für Menschen, die über den Familiennachzug nach Leipzig kommen und zuziehende EU-Bürger*innen zustande kommt, ist eine weitere Aufstockung des Budgets unabdingbar um eine barrierefreie Kommunikation gerade in Beratungskontexten zu ermöglichen.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

1. Die Fördermittel für die freie Kunst und Kultur werden im Doppelhaushalt 2019/2020 schrittweise erhöht:
2019 um 1,6 Mio. Euro und 2020 um 3,6 Mio. Euro
2. Das erhöhte Budget für 2020 gilt – unter Berücksichtigung einer Dynamisierung von 2,5 % – als Grundlage für die Mittelfristplanung ab 2021.

Begründung:
Um die Freie Kulturszene Leipzigs in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten, kulturelle Angebote mit dem Wachstum der Stadt weiterzuentwickeln, um in alle Stadtteile hineinwirken zu können und besonders in den Schwerpunktgebieten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie um kulturelle Bildung allen in Leipzig lebenden Menschen zugänglich zu machen, müssen die Fördermittel für die Freie Kunst und Kultur dringend an die aktuell bestehenden und die wachsenden Bedarfe der Kulturträger und der Stadt angepasst werden. Allein zur Gewährleistung von Mindestlöhnen für die Kulturakteure, der Einhaltung von Honoraruntergrenzen und angemessener Vergütungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Berufsverbände müssen die von der Stadt Leipzig geförderten Kulturprojekte finanziell besser ausgestattet werden. Daneben erhöhen die steigenden Raummieten in Leipzig sowie steigende Nebenkosten, Sach- und Transportkosten die finanziellen Bedarfe für freie und institutionell geförderte Kulturprojekte. Diese erhöhten Bedarfe, die allein den Erhalt bestehender gewachsener kultureller Strukturen in unserer Stadt sichern, können im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Freie Szene und der jährlichen Erhöhung um 2,5 % nicht abgedeckt werden. Dem Kulturamt liegen zahlreiche dringende Mehrbedarfe von institutionell geförderten Kulturträgern sowie von freien Projektträgern vor, die aufgrund fehlender Fördermittel zum Teil seit Jahren immer wieder aufgeschoben werden müssen (u. a. Unikatum Kindermuseum, Bandcommunity, Neue Musik Leipzig, Lindenfels Westflügel, INSPIRATA und Ariowitsch-Haus). Nicht selten geht es dabei um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Sicherung der Personalstruktur und Instandhaltung der Gebäude bzw. Räume. Auch die neuen Förderinstrumente der 2017 vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie Kultur, wie z. B. die Konzept- und Debütförderung, fanden mangels finanzieller Ausstattung im Förderverfahren für 2018 keine Anwendung, was letztlich bedeutet, dass der Wille des Stadtrates nicht umgesetzt wird. Ebenso konnte die neu eingeführte zweite Antragsfrist nur mit einer sehr geringen Fördersumme untersetzt werden.

Um kulturelle Teilhabe zukünftig für alle Bevölkerungsgruppen unserer zunehmend diversen Stadtgesellschaft zu sichern, gilt es aber nicht nur kulturelle Angebote zu erhalten, sondern diese stadträumlich differenziert und vor allem inklusiv weiterzuentwickeln und auszubauen wie u. a. im INSEK angedacht. Dazu muss in die Freie Kultur investiert werden, denn nicht zuletzt leistet sie einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur und zum Zusammenhalt in unserer Stadt.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Im denkmalgeschützten Robert-Koch-Park in Grünau, der gegenwärtig eine Liegenschaft des Städtischen Klinikums St. Georg ist, sollen im Rahmen des Projekts „Kultur und Bildung für ALLE“ zwei Gebäude für eine öffentliche Nutzung unter Berücksichtigung der Auflagen für Barrierefreiheit und Brandschutz umgebaut werden. Sie sollen ein soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus (ehemalige Chefarztvilla) und ein Bürgercafé als barrierefreien Treffpunkt (ehemaliges Kutscherhaus) aufnehmen. Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz und sind derzeit dem weiteren Verfall ausgesetzt.

Für das Vorhaben werden auf der Grundlage von bereits vorhandenen Planungsunterlagen für eine bis Dezember entstehende Machbarkeitsstudie des Amts für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) im Doppel-Haushalt 2019/2020 der Stadt Leipzig folgende Investitionsmittel eingestellt:

2019: 750.000 Euro
2020: 750.000 Euro

Begründung:
Es geht zum einen um die stufenweise Rettung eines denkmalgeschützten, rund 100 Jahre alten Parkensembles inmitten eines der größten Plattenbaugebiete der Bundesrepublik. Das für die Gebäudenutzung und Pflege des Robert-Koch-Parks zuständige Städtische Klinikum St. Georg ist objektiv überfordert, die Gebäude zu erhalten bzw. in einen nutzungsfähigen Zustand zu versetzen. Das gilt ebenso für eine angemessene Pflege des Robert-Koch-Parks. Deshalb will sich das Klinikum St. Georg möglichst schnell von großen Teilen der Liegenschaft trennen.

Das von Haus Steinstraße e. V. entwickelte Projekt „Kultur und Bildung für ALLE“, das von mehreren Ämtern befürwortet und unterstützt wird, beinhaltet am Standort Grünau die Vision einer inklusiven Kultur-, Bildungs- und Bürgerarbeit. Grünau ist ein Stadtteil mit großen
sozialen Problemlagen und verfügt mit ca. 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keine ausreichenden Angebote für Kultur und Bildung. So gibt es in Grünau-Mitte eine Quote von Schulabgängern ohne Abschluss von 30 %, Sprachauffälligkeiten im KiTa-Alter von 36 %, Arbeitslosenquote von 18,4 %, Migrantenquote von 32 %, eine Jugendquote (0-15 Jahre) von 26,8 %, während die Altenquote im Grünau-Ost (ab 65 Jahre und mehr) 85,6 % beträgt.

Im aktuellen Stadtentwicklungskonzept sind für den Stadtteil Grünau die Stärkung der Bildungslandschaft, der Freizeitangebote und der Stadteilkultur als zentrale Herausforderungen benannt. Ein neues soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus sowie ein Bürgercafé folgen darüber hinaus langjährigen Bürgerwünschen nach niveauvollen Begegnungsorten in Grünau.