Mit der ab heutige gültigen aktualisierten Fassung der Sächsischen Gemeindeordnung, die Mitte Dezember vom Sächsischen Landtag aufgrund der Corona-Pandemie geändert wurde, ist es dem Leipziger Stadtrat nun gesetzlich möglich, auch digital zu tagen und Beschlüsse auf diesem Weg zu fassen. Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender dazu: “Wir können im Stadtrat nun rechtssicher digital Beschlüsse fassen, gerade in Zeiten von Corona ein wichtiger Schritt nach vorn, um Infektionsquellen zu meiden. Im Rahmen einer Ratsversammlung, die oft sieben Stunden dauert kommen mit Stadtververwaltung und weiteren notwendigen Personal fast 100 Personen zusammen. Zudem entstehen Kontakte auf dem Weg dorthin. Eine digitale Sitzung vermeidet dies.“

Auf Drängen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag setzte sich die Regierungskoalition in diesem Jahr mit der Thematik der Online-Sitzungen auseinander. Die Rückmeldungen der Gemeinderäte und der zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in den Räten aus dem Frühjahr zeigten deutliche Mängel auf. Die Corona-bedingte Kommunalrechtsnovelle hat diese Mängel ausgeräumt. “Dass nun rechtssicher digital Beschlüsse gefasst werden können, ist nicht nur ein zeitlicher Zugewinn, sondern auch für den Fall von dringenden Eilsitzungen ein echter Bonus für die zahlreich ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte in Sachsen”, so Zenker weiter.

Bisher ist noch nicht klar, ab wann und wie die Stadt Leipzig von diesem neuen Rechtsrahmen Gebrauch machen wird. “Ich hoffe die Stadt setzt sich angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zügig im neuen Jahr mit der Möglichkeit auseinander und führt zumindest in Zeiten der Pandemie digitale Sitzungen ein. Die aufgeschobenen Tagesordnungspunkte gebieten es schlichtweg”, mahnt Zenker. Bereits in diesem Jahr tagte der Leipziger Stadtrat digital, jedoch nur in beratender Funktion, um die Verwaltung und den Oberbürgermeister vor klagewütigen Einzelstadträten zu schützen, sofern der Oberbürgermeister qua seines Amtes handelt. “Eine beschließende digitale Sitzung verringert nicht nur für die Stadträte, sondern auch für viele Verwaltungsmitarbeiter die Infektionsrisiken, sie beschleunigt auch das Ratsgeschehen, was im Grunde allen hilft. Ich kann mich daher nur bei der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag bedanken, die damit gezeigt hat, dass die Belange ehrenamtlicher Kommunalpolitiker ernst genommen werden”, so Zenker abschließend.

Hintergrundinformation
Das Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) mit Gültigkeit ab dem 30. Dezember 2020 kann unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18940-G-Schaffung-pandemiebedingter-Ausnahmeregelungen-Kommunalwahlrecht eingesehen werden.