Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Dezember 1999 beschloss die Ratsversammlung die Eingliederung der städtischen Ambulanzbetriebe (Verbund Gemeindenahe Psychiatrie, Schulzahnklinik und Poliklinik Ost) in den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum “St. Georg” Leipzig. Im Vorfeld des Beschlusses gab es viele Gegenstimmen, weil befürchtet wurde, dass die anfallenden Kosten zu Lasten des Budgets des Krankenhauses St. Georg gehen.

In der Vorlage hieß es: “Mit der Eingliederung muß gesichert werden, dass die hoheitlichen Aufgaben, die die ambulanten Einrichtungen für die Stadt Leipzig erfüllen, bei sparsamster Verwendung der Mittel auch weiterhin durch die Stadt finanziert werden. Eine Subventionierung dieser Leistungen aus dem Krankenhausbudget des Klinikums ist ausgeschlossen.” Aus diesem Grund wurde im Beschlusstext unter Punkt 5 folgender Satz eingearbeitet und beschlossen: “Eventuelle Defizite der an den Eigenbetrieb St. Georg anzugliedernden Einrichtungen werden durch die Stadt Leipzig am Ende des Rechnungsjahres ausgeglichen und nicht als Verlustvortrag behandelt.”

Wir wissen um die prekäre Haushaltssituation der Kommune, als auch des Eigenbetriebes und dass es Schwierigkeiten bei der Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben gibt.

Deshalb fragen wir:

  • Ist die Umsetzung des damals gefassten Stadtratsbeschlusses in den vergangenen Jahren auch in der Praxis realisiert worden?
  • Gibt es ein gültiges Konzept für diesen Bereich, das die Prioritäten der Aufgabenstellung und somit der Finanzierung durch die Kommune ausweist ? Wenn ja- wie sieht dieses Konzept aus? Wenn nein- wie soll die künftige Arbeit in diesem sensiblen Bereich (bei immer knapper werdenden Haushaltskassen) gestaltet werden?