Anfrage der SPD-Fraktion

Nach der sächsischen Schulvorbereitungsverordnung sollen bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres die pädagogischen Fachkräfte in Kindergärten mindestens mit den Lehrern der Grundschulen zusammenarbeiten, in deren Schulbezirk die Kindergärten liegen. Die Kindergärten können mit diesen und weiteren Grundschulen hierzu Vereinbarungen schließen.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Haben alle Leipziger Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft mindestens mit einer Grundschule einen Kooperationsvertrag?
a. Wenn nein, wie viele Kindergärten haben keinen Kooperationsvertrag mit einer Grundschule? (bitte Auflistung der Kindergärten)
b. Was sind die Gründe dafür, dass Kindergärten über keinen Kooperationsvertrag mit einer Grundschule verfügen?

2. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften mit den Lehrern, während des Schulvorbereitungsjahres in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft, gestaltet und geregelt?

3. Werden den pädagogischen Fachkräften in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft Entlastungsstunden für die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, wie viele Entlastungsstunden werden den pädagogischen Fachkräften beziehungsweise den Kindergarten pro Monat zur Verfügung gestellt?
b. Wenn ja, wie viele der Entlastungsstunden werden für die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft genutzt?

4. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Quantität und Qualität der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres als Träger? Plant die Stadt bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres Anpassungen? Wenn ja, welche?