Ergänzung der Polizeiverordnung zur öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig – Füttern von Vögeln an stehenden Gewässern

Antrag der SPD-Fraktion

 

Beschlussvorschlag:

Die Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-73/09 vom 09.12.2009) wird folgendermaßen ergänzt (Ergänzungen = fett gedruckt):

§ 17 Tauben und Vögel an stehenden Gewässern
(3) Das Füttern von Vögeln während der Wintermonate ist an stehenden Gewässern, insbesondere Seen, verboten.

§ 19 Ordnungswidrigkeiten
(1)

35. entgegen § 17 (3) während der Wintermonate an stehenden Gewässern, insbesondere Seen, Vögel füttert;
36. (ehemalige Nummer 35)

Begründung:
Gerade an stehenden Gewässern ist der Eintrag von Nährstoffen und Verunreinigungen, z.B. durch Landwirtschaft oder Vogelkot problematisch. Diese Überdüngung führt langfristig zur Verschlechterung der Wasserqualität, zu ökologischen Schäden, zur Verminderung des Erholungswertes und der touristischen Attraktivität. Das massenhafte Lagern von Wasservögeln, mit entsprechenden Kotschichten am Strand und im Wasser (wie z.B. im letzten Winter am Kulkwitzer See), wird dabei von fütternden Passanten verursacht. Das natürliche Weiterziehen der Vögel zugunsten eines ökologischen Gleichgewichtes bleibt somit aus. Appelle an die Vernunft der Passanten, z.B. durch Schilder, Handzettel, Zeitungsartikel und persönliches Ansprechen hatten in den letzten Jahren leider nur wenig Erfolg.