Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut nach Satz 1 zu ergänzen:

Von diesem Grundsatz kann nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden.

Begründung:
In Einzelfällen lassen sich Absperrungen, z.B. aus Sicherheits- oder technischen Gründen nicht vermeiden, und zwar auch ohne oder kaum eine öffentliche Beeinträchtigung. Beispielhaft sei die teilweise Absperrung am Nordufer des Kulkwitzer Sees, im Rahmen der Wasserskianlage genannt. Da es sich dort um ein unwegsames und gefährliches Steilufer handelt und der höher gelegene, eigentliche Weg unangetastet bleibt, ist hier kein Entzug öffentlicher Räume zu erkennen. Im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Allgemeinwohls muss die Freiheit verbleiben, sinnvolle Ausnahmen herbeiführen zu können.