Antragsteller: SPD-Fraktion

Der Oberbürgermeister wird gebeten, gemeinsam mit der Universität Leipzig eine würdige Form zu finden, mit der der langjährige Leiter des Instituts für Philosophie an der Universität Leipzig, Ernst Bloch, dauerhaft geehrt werden kann.

Die Ehrung erfolgt anlässlich des 25. Todestages von Ernst Bloch am 4.8.2002.

Begründung:

Der einer jüdischen Beamtenfamilie entstammende Philosoph Ernst Bloch musste ab 1933 als von den Nazis Verfolgter zunächst in demokratischen Ländern Europas Asyl suchen, bevor er 1938 in die USA emigrierte.

1948 wurde Ernst Bloch die Leitung des Instituts für Philosophie an der Universität Leipzig angetragen. 1949 wurde er zum Ordinarius dieses Instituts berufen und lehrte fortan in Leipzig.

Im Jahre 1957 wurde Ernst Bloch wegen angeblicher Verführung der Jugend und Staatsfeindlichkeit das Vertrauen als Universitätslehrer entzogen, ihm der Zutritt zur Universität verboten und weitgehend auch jede öffentliche Wirksamkeit versagt.

Am 13. August 1961 hielt sich Bloch in Bayern auf. Er kehrte nicht wieder nach Leipzig zurück, was die Leipziger Volkszeitung mit der Überschrift “Ernst Bloch, der zu Globke kroch” kommentierte.

In seiner Geburtsstadt Ludwigshafen wie auch in seiner Sterbestadt Tübingen sind Straßen, Archive und Institute nach diesem großen Philosophen benannt.

Es sollte der Stadt Leipzig gut zu Gesicht stehen, ihn an seiner langjährigen Wirkungsstätte beispielsweise mit einer Gedenktafel zu ehren. In die Kosten sollten sich dann die Stadt Leipzig und die Universität Leipzig teilen.