Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Fördermittel für Projekte nach der Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann sind auf 100.000 € aufzustocken.

Begründung:
Die Fördertöpfe für Mikroprojekte auf Landes- und Bundesebene verfügen über einen Gesamtetat von 100.000 €. Das sind Erfahrungswerte für die Entfaltung einer nachhaltigen Wirkung.
Mit der bisherigen Ausstattung in Höhe von ca. 25.000 € ist die städtische Förderung im Bereich der Chancengleichheit nicht in der Lage, innovative und neue Projekte in der Startphase zu unterstützen. Das können Studien, Konferenzen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Festivals sein. Als Beispiel dient die Landesrichtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Sie fördert Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, allerdings mit überregionalem Wirkungskreis.
In der städtischen Richtlinie für Chancengleichheit sollte die Konzentration auf die Stadt Leipzig und Umgebung liegen und die Dauer nicht länger als drei Jahre sein.
Zurzeit fehlen aber zum Beispiel kommunale Eigenmittel zur Inanspruchnahme von Landesfördermitteln, die eine 50%ige Eigenmittelquote erfordern.