Anfrage der SPD-Fraktion

 

Die über Jahrhunderte gewachsene Stadt Leipzig ist aufgrund des begrenzten Platzes in zahlreichen Straßen von einer verkehrstechnischen Mischnutzung gekennzeichnet. So weisen Hauptverkehrsstraßen in vielen Abschnitten derzeit eine gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes von Kfz-Verkehr, ÖPNV, Radfahrern und Fußgängern auf.
In den nächsten Jahren sollen Straßenbereiche – z.B. Georg-Schumann-Straße, Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg, Könneritzstraße, sowie Wurzener Straße – saniert werden, die diese Problematik aufweisen.

Bei der notwendigen Sanierung dieser Straßenbereiche gab es in der Vergangenheit häufig Diskussion mit den Fördermittelgebern über die Einhaltung so genannter Mindeststandards. Konnten die Vorgaben, insbesondere zu einer separaten ÖPNV-Trasse und zur Mindestbreite von Fahr- und Radfahrstreifen – nicht erfüllt werden, drohte die Landesdirektion mit der Nichtgenehmigung der Fördermittelfreigabe.
Eine gemeinsame Nutzung von Geh- und Radweg, wie beispielsweise am Ranstädter Steinweg, ist wiederum für diese beiden Verkehrsteilnehmer problematisch.

Mit der Novellierung der StVO und der VwV-StVO im vergangenen Jahr werden Anforderungen an die verkehrsrechtliche Ausweisung einer Benutzungspflicht für Radwege neu formuliert. In einem Schreiben des SMWA wurde vor Kurzem bestätigt, dass nicht-benutzungspflichtige Radwege den benutzungspflichtigen Radwegen gleichgestellt sind und die Beschilderung keinen Einfluss auf die Förderung durch den Freistaat hat.

Deshalb fragen wir:
1. Welche Aktivitäten hat die Stadt zu dieser Problematik unternommen?
2. Welche Gremien haben sich mit dieser Thematik bisher befasst? 
3. Gibt es bereits konkrete Ergebnisse, die eine Änderung der Förderstrukturen durch die Fördermittelgeber aufzeigen?

Ansprechpartner: Ingrid Glöckner (Kontakt: 0176-43037885) und Mathias Weber (Kontakt: 0341-2005940)