Im aktuellen Schulgesetz des Freistaates Sachsen sind Bankkonten für öffentliche Schulen nicht vorgesehen. In Schulen muss aber regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihre Konten tun, Fördervereine an Schulen gibt es nicht überall und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe zweckgebundene Einnahmen der Schulen zu verwalten. Daher fragen wir:

  1. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für eine Änderung im Sächsischen Schulgesetz ein, um das Zulassen von Girokonten für Schulen zu ermöglichen? Wenn ja, gibt es hier einen Zwischenstand?
  2. Gibt es von der Stadt Leipzig als Schulträger Hinweise oder Anordnungen für das Sammeln und Aufbewahren von Bargeld an Schulen? Wenn ja, bitte diese uns schriftlich zur Kenntnis geben. Wenn nicht, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner SBAL um eine sichere Verwahrung von Geld zu ermöglichen?
  3. Wie viele Einbrüche wurden an kommunalen Schulen in 2014 und 2015 gemeldet? In wie vielen Fällen wurde dabei Bargeld gestohlen, mit welcher Gesamtsumme?