Artikel von Ute Köhler-Siegel für das Amtsblatt vom 14.01.2017

Schulbibliotheken und Leseräume sind unverzichtbare Orte des Lernens, Lesens und der Kommunikation an Schulen. Auch im Rahmen der Ganztagsangebote sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil. Schulbibliotheken haben nicht nur den Auftrag, die Kernkompetenz Lesen zu verbessern, sondern sind auch Orte für Gruppen- und Projektunterricht, sind  Selbstlernzentren und auch Rückzugsorte im hektischen Schulalltag. Sie fördern die Bildungsgleichheit der Schüler, helfen bei der Entwicklung von Lernstrategien und schulen die Medien- und Recherchekompetenzen.

Die Stadt Leipzig schreibt nun das Entwicklungskonzept für Schulbibliotheken und Leseräume für die Jahre 2017 bis 2020 fort. Zurzeit gibt es in 42 Schulen Schulbibliotheken und in 60 Schulen Leseräume.

Die Stadt Leipzig stellt ein Budget zur Aktualisierung und zum Ausbau des Medienbestandes zur Verfügung, auch die Software und die Computer werden finanziert. Aktuell sind die meisten Stellen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen besetzt. Um eine dauerhafte personelle Absicherung zu schaffen, muss sich der Freistaat Sachsen zum Thema Schulbibliothek positionieren und im Schulgesetz diesen Lernort verankern und fördern. Eine Kommune kann diese Stellen  nicht alleine finanzieren.