Medienentwicklungsplan im Haushalt umsetzen
Beschlussvorschlag:
Für eine zukunftsorientierte und moderne Gestaltung unserer städtischen Schulen beantragen wir die zusätzliche Einstellung folgender Maßnahmen in den Haushalt 2019 und 2020:
· 1 VzÄ IT-Gestalter/Planer im Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) ab 01-08-2019
· 5 VzÄ IT-Koordinatoren/Medienassistenten ab 01-08-2019
· 5 VzÄ IT-Koordinatoren/Medienassistenten ab 01-08-2020
· Einführung eines Medienbudgets pro Schule in Höhe von 10 Euro pro Schüler/Jahr ab 2019
· Für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur und für belastbare W-LAN-Zugänge werden 2019 – 150.000 Euro und in 2020 – 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“
Begründung:
Die Digitalisierung stellt unsere Gesellschaft in der Zukunft vor große Herausforderungen. Dennoch mangelt es in unseren Schulen an der nötigen technischen Ausstattung, um entsprechendes Equipment in den Unterricht mit einzubeziehen.
Die Auseinandersetzungen, ob die Kommune oder der Freistaat für die Finanzierung der Bereitstellung verantwortlich sind, lösen das Problem nicht. Daher soll bis zur Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs für 2019/20 gemeinsam mit dem Freistaat über die Finanzierung der Projekte verhandelt werden.
Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.
Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.
Für uns steht allerdings fest, dass die beste technische Ausstattung nichts nützt, wenn sie nicht professionell gepflegt wird. Allzu oft bleibt die Betreuung der IT-Systeme an Schulen an den jeweiligen Informatiklehrern hängen, wofür diese jedoch meist keine Entlastung im Schulalltag erhalten. Kommune und Freistaat sollten daher die Möglichkeiten ausloten, mit der auch dieses Problem behoben werden kann.
In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.
Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.