Die Anzahl an Haushalten mit mehr als vier Personen, die nach SGB II leistungsberechtigt sind, ist zwischen 2012 und 2016 um 174 Haushalte gestiegen. Sofern man annimmt, dass es sich dabei um Haushalte mit mindestens fünf Personen handelt, betrifft dies mindestens 870 Personen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es darüber hinaus entsprechend größere Haushalte gibt, die nicht leistungsberechtigt sind, aber ebenfalls größere Wohnungen benötigen und die Nachfrage am Markt erhöhen.

1) Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

2) Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durchschnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

3) Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilligung?