Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

vor uns steht eine wichtige, schwierige aber notwendige Entscheidung – die Neufassung der Abfallgebührensatzung.
Jahrelang existierten für die Bürger der Stadt Leipzig bezüglich der Abfallentsorgung moderate Bedingungen. So lag die Gebührenhöhe im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen für die Leipziger im unteren Drittel. Jetzt wird es aber zu Änderungen kommen müssen.

Warum wird eine Gebührenerhöhung notwendig?
• Die Rücklagen, die sechs Jahre lang die Gebühren gestützt haben, sind aufgebraucht.
• Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen dürfen aus Umweltgründen die Abfälle bundesweit nicht mehr direkt auf der Deponie abgelagert werden und müssen vorbehandelt werden. Dies führt zu einer Kostenerhöhung je Tonne Abfall von ca. 30 %.
• Die Kosten für Kraftstoff, Energie und Wasser, die in den letzten sechs Jahren ebenfalls erheblich angestiegen sind, beeinflussen natürlich auch die Kalkulation der Stadtreinigung.

Deshalb wurde durch die Stadtverwaltung, bzw. die Stadtreinigung ein neues Modell erarbeitet und innerhalb einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern der im Stadtrat vertretenen Parteien bestand, vorgestellt und diskutiert. Die uns vorgestellte Kalkulation ist kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Das neue Gebührenmodell ist gerechter, wobei natürlich klar ist, dass es wirkliche Gerechtigkeit nie geben kann. 

Die einzelnen Gebührenbestandteile wurden bereits  erläutert, aber ich möchte noch einige Ergänzungen zur Problematik Leerungsgebühr, Verwertungsgebühr und Grünschnitt hinzufügen, da dies von vielen zur Zeit heftig diskutiert wird.

Leerungsgebühr

Die Stadtreinigung muss ihre auf der Deponie Cröbern der ZAW abgelieferten Abfälle nach Gewicht (jetzt 124 €/t, bis 31.05.2005 102 €/t) bezahlen. Wir Bürger entrichten aber unsere Gebühren  nach Volumen, entsprechend der Behältergrößen.
Es ist nachweisbar, dass im Regelfall die kleineren Abfallbehälter (80 l, 120 l) dichter gefüllt werden. Deshalb, so die neue vorgeschlagene Regelung, soll es keinen linearen Zusammenhang mehr zwischen Volumengröße und Leerungsgebühr geben. Nutzer dieser kleineren Behälter sollen zukünftig mehr, Nutzer der 1,1-er Großmüllbehälter künftig weniger bezahlen.  Dies ist eine gerechtere Lösung.
Man würde aber mehr Gerechtigkeit erreichen, wenn generell beim Entleeren des Restabfalls in das Müllfahrzeug gewogen würde. So hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Abfallmengen zu wiegen, wie es bei manchen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern praktiziert wird. Dies ist aber nach Aussage der Stadtreinigung mit erheblichen Kosten für die Umrüstung der Technik verbunden. Unserer Meinung nach führt aber in der Zukunft daran kein Weg vorbei.

Verwertungsgebühr

Die relativ hoch erscheinende Verwertungsgebühr, die die Grundgebühr ablösen wird, ist so aufgebaut, dass sie für jeden die gleiche Belastung bedeutet (an einem 240 l – Behälter sind 6 Personen, an einem 1,1 MGB sind 30 Personen angeschlossen). Außerdem brauchen Gewerbebetriebe, die entsprechend der Gewerbeabfallverordnung ihren Abfall zur Verwertung der Stadt nicht mehr überlassen müssen, sondern diese durch ein privates Unternehmen entsorgen lassen können, diese Gebühr nicht mehr zu entrichten. Unbeschadet davon müssen sie weiterhin ihren Abfall zur Beseitigung (entsprechend des Einwohnergleichwertes) der Stadtreinigung entsprechend der Überlassungspflicht andienen und dafür die Leerungsgebühr entrichten.
Die Verwertungsgebühr wird dafür genutzt, dass alle Bürger das Schadstoffmobil und die Wertstoffhöfe nutzen können. Hier können sie gefährliche Abfälle (Schadstoffe), Elektroschrott und entsprechend der ausgegebenen Wertbons Sperrmüll abgeben. Auch hier werden Kritiker einwerfen: Ich habe nie Sondermüll oder Sperrmüll und ich benötige den Wertstoffhof nicht, da ich das Angebot der Stadtreinigung nicht nutze. Dies zu ändern, ist aber äußerst kompliziert und man sollte das bewährte System beibehalten.

Grünschnitt

Hier muss erwähnt werden, dass Leipzig im Gegensatz zu den angrenzenden Landkreisen bisher keine Gebühr für Grünschnitt erhoben hat. Die anfallenden Mengen müssen aber kalkulatorisch in Betracht gezogen werden, da sie einen bedeutenden Kostenfaktor darstellen. Die Erlöse durch Verkauf an Kompostieranlagen decken nicht den Aufwand, deshalb ist hier eine Gebührenerhebung unumgänglich. Um die Problematik etwas abzufedern, wurde während der Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit der Stadtreinigung als Kompromiss erreicht, eine “Freigrenze” von 200 Liter einzuführen.
Zur Verbesserung  der Bürgerfreundlichkeit wurde seitens der SPD-Fraktion als Änderungsvorschlag eine Stückelung von 50 l anstatt 100 l vorgeschlagen, der jetzt in die Vorlage mit eingearbeitet wurde. Des Weiteren ist unserer Meinung nach zu berücksichtigen, dass für Bürger, die öffentliches Grün pflegen (Pflegevertrag), für die Entsorgung keine Kosten anfallen dürfen. Auch dies wurde bei der Überarbeitung der Vorlage entsprechend angepasst.
Leider war der Vorschlag an bestimmten Tagen wieder eine Verbrennung von Grünabfall zu gestatten, nicht umsetzbar. Eine Verordnung der Sächsischen Staatsregierung lässt dies nicht zu.

Zusammengefasst gesagt, ist die Erhöhung der Abfallgebühren für die Bürger Leipzigs eine weitere finanzielle Belastung. Diese ist aber nach Meinung der SPD-Fraktion nicht vermeidbar. Deshalb werden ihre Mitglieder mehrheitlich den Vorlagen zustimmen.