Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste,

der Allgemeine Sozialdienst verfügte bisher über acht Außenstellen. Nun sollen jeweils zwei der acht Sozialbezirke an einem Standort untergebracht werden. Diese räumliche Zusammenführung wird seitens der Verwaltung mit der geänderten Struktur des Sozialamtes, der Reduzierung von Gebäudebewirtschaftungskosten und der Streichung von Stellen für Schreib- und Verwaltungskräfte begründet. Sie erfolgt also allein, um Kosten zu sparen. Fachliche Gründe werden und können auch nicht angeführt werden, da gerade der Allgemeine Sozialdienst möglichst dezentral verankert sein sollte.

Es stellt sich die Frage, ob die Verringerung der Standorte dennoch vertretbar ist, wenn gleichzeitig die Gliederung des Allgemeinen Sozialdienstes in acht Sozialbezirke beibehalten wird. Nun ist der Allgemeine Sozialdienst nicht in erster Linie eine Anlaufstelle, die von Hilfesuchenden spontan aufgesucht wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD sind durch Hausbesuche viel im Außendienst tätig, Termine in den Dienststellen sind häufig vorher telefonisch verabredet. Die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung hängt nicht wirklich von der räumlichen Entfernung des Büros der Sozialarbeiterin ab. Insofern könnte vermutet werden, dass sich die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des ASD nicht erheblich verschlechtern.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen befürchtet jedoch, dass die Zusammenlegung von Außenstellen des Allgemeinen Sozialdienstes dazu führen kann, dass Hilfeangebote weniger genutzt werden. Ich halte diese Bedenken für berechtigt im Hinblick auf diejenigen, die kurzentschlossen und unangemeldet den ASD aufsuchen. Auch denjenigen, die bisher in der unmittelbaren Nähe einer Außenstelle gewohnt haben, fällt es möglicherweise schwerer, längere Wege zurückzulegen. Ich bin deshalb ebenfalls der Auffassung, dass die Zusammenlegung der Standorte kritisch beobachtet werden muss.

Eine wissenschaftliche Begleitung, wie sie in dem vorliegenden Antrag vorgeschlagen wird, halte ich jedoch nicht für erforderlich. Aus meiner Sicht genügt eine detaillierte Dokumentation des Fallaufkommens. Die relevanten Daten müssten sowieso von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ASD selbst systematisch erhoben werden. Wie gut eine Frage nach den Auswirkungen von Veränderungen beantwortet werden kann, hängt nach meiner Erfahrung weniger von der Wissenschaftlichkeit einer Untersuchung als vielmehr von der Bereitschaft der Mitarbeiter ab, sich die Zeit zu nehmen, die notwendigen Informationen lückenlos aufzuzeichnen. Abgesehen davon wären belastbare Aussagen nur möglich, wenn bereits vor der Zusammenlegung entsprechende Daten erhoben wurden. Dann könnte ein Vorher/Nachher-Vergleich hinsichtlich der Inanspruchnahme von Hilfeangeboten angestellt werden. Die Sozialbezirke, die an ihrem bisherigen Standort verblieben sind, wären wie in einem Quasiexperiment die Kontrollgruppe.

Ich schlage vor, dass die Verwaltung die Zusammenlegung von Standorten des ASD auswertet und im nächsten Jahr einen entsprechenden Bericht vorlegt. Da das Berichtswesen zu den Aufgaben der Verwaltung gehört und geeignete Fachleute in der Verwaltung tätig sind, können die nicht unerheblichen Kosten einer wissenschaftlichen Begleitung vermieden werden.

Die SPD-Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen.