Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

ich werde jetzt zu den Tagesordnungspunkten 15.8 und 15.9 reden, weil beiden Anträge eine ähnliche Stoßrichtung haben:

Es ist schon erstaunlich, was da so unscheinbar und versteckt in einem Verwaltungsstandpunkt mit fünf Beschlusspunkten zu einem Antrag von Bündnis90/ Die Grüne aus der letzten Haushaltsdebatte daherkommt  – und wenn man genau hinsieht, verweist der VSP noch auf eine ganze Reihe von weiteren Anträgen mit ähnlichen und sich dabei klug ergänzenden Sachverhalten, auch der, der gerade aufgerufen ist.

Somit ist dieser VSP nichts anderes als ein radikaler Systemwechsel, ein regelrechter Bruch in der Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig.

Ich sage es noch einmal: Es ist ein Systemwechsel in der Liegenschaftspolitik der Stadt. Nicht in der des Liegenschaftsamtes und auch nicht in der des zuständigen Wirtschaftsdezernates. Warum hebe ich das hervor? Weil die Aussage des Dezernates gegenüber der Presse, es handele sich lediglich um eine Präzisierung der ohnehin schon betriebenen Liegenschaftspolitik, natürlich nicht stimmt. Denn der hierfür, auch durch uns wahrzunehmende Erkenntnis- und Denkprozessprozess konnte bisher durch das Handeln des Amtes und des Dezernates in den letzten Monaten in keiner Weise sichtbar gemacht werden.

Worum geht es eigentlich, wenn ich von einem radikalen Schritt rede?
Erstmalig soll jeder Grundstücksverkehr auf der Verkaufsseite konsequent einem strategischen Abwägungsprozess unterzogen werden. Das Verfahren hierzu und die Kriterien werden durch uns im Rat festgelegt. Auf Details zu den Beschlusspunkten muss deshalb nicht eingegangen werden. Allein die Feststellung, dass strategisch abgewogen wird, reicht als entscheidende Aussage.
Dieser Abwägungsprozess macht natürlich viel Arbeit, und zwar in der gesamten Verwaltung und ich hoffe nicht, dass das bisher der Grund war, an dieser Stelle oft den nachhaltigen  Zukunftsblick in die nächste Generation unserer Stadt zu behindern. Erst mit der alle Prognosen sprengenden Bevölkerungsentwicklung und der parallel dazu einhergehenden Problemverdichtung auch im Flächenmanagement musste gehandelt werden. Und zwar dezernatsübergreifend und erst nach Anregung aus dem Rat, wie auch in dem gerade öffentlich zu diskutierenden Wohnungspolitischen Konzept deutlich wird. Auch dieses Konzept steht nämlich mit der Beschlussfassung der Anträge heute indirekt mit auf der Tagesordnung.
Mir wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der nachhaltige Blick auch ohne diese Ausnahmesituationen schon vorher Verwaltungs- aber auch Ratshandeln gewesen wäre.

Die SPD Fraktion hatte dazu in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen angeregt, einige sind bereits beschlossen, andere finden sich versteckt im Verwaltungsstandpunkt wieder, andere werden im Wohnungspolitischen Konzept aufgegriffen.
Sorgfältig wurde jedenfalls mit den SPD-Anträgen in Bezug auf die Aufstellung der heutigen Tagesordnung nicht umgegangen, wie soll ich es sonst verstehen, dass der Antrag A877 zur Übertragung von städtischen Immobilien an die LWB heute nicht auf der Tagesordnung steht, obgleich dieser mit dem Beschlusspunkt 3 des Verwaltungsstandpunktes mit beschlossen wird. Genauso der gerade zum Tagesordnungspunkt aufgerufene A1290 (HP 067)  zu dem erst seit gestern ein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Der übrigens für mich nur gemeinsam mit dem zweiten Satz der Verwaltungsmeinung aus der HH-Diskussion zustimmungsfähig ist. Hierzu schlage ich vor, diese Verwaltungsmeinung heute im Protokoll als zukünftiges Verwaltungshandeln festzuhalten.

Ich sagte bereits, dass die heutige Beschlussfassung nicht losgelöst von der im Herbst zu führenden Diskussion zum Wohnungspolitischen Konzept erfolgen kann. Dort wird u. a. von der planerischen Vorbereitung von Neubaustandorten, also Baulandentwicklung und von strategischem Flächenankauf gesprochen. Alles Themen, wo man schnell in den Spekulationskreislauf der Grundstückspreise und des Grundstückhandels geraten kann. Für kommunale Grundstücke sollten auch hier deshalb Verkäufe nur die Ausnahme sein. Ich wünschte mir, dass zur kommunalen Vermögenssicherung nicht nur über die strategische Nutzung von Grundstücken nachgedacht wird, sondern über den dauerhaften Wert von Grund und Boden im Eigentum der Stadt an sich. Das war eigentlich der tiefere Sinn des Haushaltsantrages. Man beachte den Satz “Einnahmen sollen allein für den strategischen Grunderwerb verwendet werden.“. Stichwort aus der vorletzten HH-Diskussion: „ausgeglichene Vermögensbilanz“.  Meine Fraktion wird deshalb, um diesen Weg weiter zu verfolgen, demnächst eine Initiative hin zum Primat der Erbbaupachtvergabe von Grundstücken jeglicher Größe in den Rat einbringen.

Für heute empfehle ich, Beschlussfassung des Verwaltungsstandpunktes und die ergänzende Protokollnotiz zu unserem Antrag; sowie die Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt des Antrages von B90/Grüne.

Mit Annahme des Punktes 3 daraus, ist dann auch der SPD-Antrag 877 beschlossen und braucht nicht erneut aufgerufen werden.