Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Bauen lässt sich viel. Gebäude, zum Beispiel. Dort sind wir aber noch nicht. Bauen lässt sich aber auch die Zukunft. Mit einem guten Konzept, beispielsweise.

2022 könnte das Jahr eines ebensolchen Konzeptes sein – und damit das ewige Wiedergänger-Thema „Verwaltungsunterbringung“ (und vielleicht auch abschließend) Fahrt aufnehmen.

Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten durfte sich der Rat immer wieder damit beschäftigen, dass diesbezüglich der Handlungsbedarf beständig wuchs, der Optionsraum hingegen nicht. Kontinuierlich ging der Zuwachs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung einher mit steigenden Mietkosten für Büroflächen.

Dennoch sollten wir uns nicht dazu verleiten lassen – auch wenn uns, gezwungenermaßen durch die Pandemie, in den vergangenen beiden Jahren ein deutliches „Mehr“ an Digitalität übergeholfen wurde –, den digitalen Umbruch Leipzigs dahingehend misszuverstehen, dass es nun keiner analogen Bürostrukturen mehr bedürfe.

Sicher, Desk-Sharing und Remote-Arbeit werden auch in der Leipziger Stadtverwaltung Themen der Zukunft sein. Das ist es auch, was wir mit unserem Änderungsantrag umgesetzt sehen möchten. Dennoch ist es vorausschauend, mit einem fundierten Ansatz darauf zu reagieren, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Platz benötigen, und ebendieser die Kostenspirale nicht ins Unermessliche treiben darf. Der Dreiklang des Haushaltsgrundsatzes ist in dieser Runde hinlänglich bekannt: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit.

Mit den im Papier vorgestellten Standortoptionen können wir zugunsten einer modernen Verwaltung nur gewinnen, nämlich:

–           neben dem Neuen Rathaus ein weiteres Herzstück für Leipzig als politischer Kommune;

–           ein effektives und effizientes Verwaltungsgebäude der kurzen Wege intern wie extern;

–           eine Schnittstelle von mehr und vor allem sichtbarer Bürgernähe;

–           ein Haus, den Wünschen der städtischen Bediensteten nach mehr Flexibilität und mobiler Arbeit entgegenkommt. Wir wollen, dass die mobile Arbeit bei der Stadtverwaltung eine noch stärkere Rolle spielt und schlagen deshalb auch eine Prüfung vor, ob und wie das Desk-Sharing noch intensiviert werden kann.

Der Verwaltung ist für die mühsame und detaillierte Aufbereitung der Prüfvorlage zu danken. Greifen wir diesen Ball jetzt selbstbewusst auf, um nicht – wie einmal der Soziologe Ulrich Beck in anderem Zusammenhang anmerkte – durch „verbale Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre“ das Thema „Verwaltungsunterbringung“ noch ein weiteres Jahrzehnt geschwätzig, doch ohne Ergebnis, am Laufen zu halten.

Mit unserem Änderungsantrag möchten wir zwei Punkte ergänzt haben:

–           Insbesondere zum Beschlusspunkt 6, wo es um den Gleichzeitigkeitsfaktor geht, möchten wir noch einmal den Fokus auf die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze legen sowie die sich daraus ergebenden Potenziale und Notwendigkeiten; dass man den Gleichzeitigkeitsfaktor deutlich senken kann als 0,8, beispielsweise auf 0,7.

–           Der zweite Punkt, den wir im Unterbringungskonzept verankert haben möchten, ist die fahrradfreundliche, gesundheitsfördernde Ausstattung der Verwaltungsgebäude.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag.

Vielen Dank.