Redner: Christian Schulze, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, deren Historie bis in das Jahr 1997 zurückreicht. Damals beschloss der Bienitzer Gemeinderat das Recht der Bebauung in der 2. Reihe.
Zwei Jahre später bestätigte der damalige Bürgermeister die grundsätzliche Bebauungsfähigkeit der in Rede stehenden Flurstücke nach § 34 Baugesetzbuch.
Im Nachgang wurden im Hinblick auf die anstehende Bebauung die Grundstücke gebührenpflichtig geteilt. All diese Beschlüsse und Handlungen sind aus meiner Sicht als vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern zu werten.

Drei Grundstücksbesitzer haben dann relativ schnell in der 1. Reihe gebaut und haben nun ein Problem mit der Bebauung der 2. Reihe, weil diese natürlich den freien Blick auf den Wachberg trübt. Die vorgebrachten umweltrelevanten Argumente waren jedenfalls nach Prüfung nicht stichhaltig.
Insofern ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass die nunmehr noch Bauwilligen Grundstücksbesitzer bei Kauf der Grundstücke wegen oben beschriebener Beschlüsse davon ausgehen durften, Baurecht zu erhalten. Dies soll mit dieser Vorlage nun gesichert werden.
Insofern bitte ich um Zustimmung zur Vorlage.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.