Redner: Dr. Joachim Fischer, Stadtrat und Vorsitzenden des FA Stadtentwicklung u. Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Der Stadtrat wird mit diesem Tagungsordnungspunkt zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45.5 “Höfe am Brühl” gebeten. Das Vorhaben näher zu erläutern erübrigt sich. An dieser Stelle ist zu einer Vielzahl von Anlässen alles Wissenswerte bereits gesagt worden. Für mich ist das Bauvorhaben eines der wichtigsten der letzten Jahre für die Leipziger Innenstadt.

Mit dem Satzungsbeschluss wird uns ein Dokument zur Abstimmung vorgelegt, das eine Regelungsdichte für das Vorhaben festlegt, die zumindest für uns in Leipzig neu ist. Als ich die Vorlage durchgearbeitet habe, hat sich mir die Frage aufgedrängt, wie man in früheren Zeiten ohne solche Regelwerke große Vorhaben, wie Kirchen oder unsere Messepaläste, vorbereiten und bauen konnte. Das konnte doch eigentlich nicht gut gehen!

Wir wurden zu diesem umfangreichen Werk an Festsetzungen gezwungen, da in der Zwischenzeit juristische Schlaumeier festgestellt haben, das für ein solches Objekt ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan, zu dem immer ein Durchführungsvertrag mit einer Vielzahl privatrechtlicher Regelungen gehörte, nicht mehr anwendbar sei. Also mussten nun alle städtischen Forderungen, sofern sie städtebaulicher Art waren, in einen “normalen” Bebauungsplan gepresst werden. Das Ergebnis sollen wir heute beschließen. Ich empfehle dies zu tun.

Ergänzend zur vorliegenden Satzung wurde mit dem Investor ein Vertrag erarbeitet, in dem sichergestellt werden sollte, dass weitere Forderungen der Stadt, die nicht städtebaulich begründbar waren, durchgesetzt werden konnten. Da sind z.B. Wünsche der Stadt bezüglich der Gestaltung der äußeren Hülle, der Fassade, Festlegungen zur Erschließung des Vorhabens und Kostenübernahmevereinbarungen.

Dieser Vertrag liegt vor. Er wurde nach Ansicht einer Mehrheit des Fachausschusses zu unserer Zufriedenheit ausgehandelt.
Ausschussmitglieder aber auch Mitarbeiter der Verwaltung sagen hinter vorgehaltener Hand, dass so noch kein Investor an die Kandare genommen wurde.

Leider ist nun vor Unterzeichnung des Vertrages durch den Investor ein neues Problem aufgetreten. Der Finanzinvestor hat lediglich einer Paraphierung des Vertrages zugestimmt. Kurz gesagt: Die internationale Finanzkrise hat uns bei diesem Vorhaben eingeholt.
Als Kompromiss hat die Verwaltung eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Investor vereinbart, die es der Stadt gestattet, das mit dem heutigen Satzungsbeschluss geschaffene Baurecht entschädigungsfrei aufzuheben, wenn der Vertrag bis zum Jahresende nicht unterzeichnet ist. Diese Lösung ist nicht schön, nach Auffassung der städtischen Juristen jedoch rechtssicher. Zur Vermeidung eines Zeitverlustes bei der Realisierung des Vorhabens wird die SPD-Fraktion diesen Weg mitgehen und der Satzung zustimmen.